Mutter hat meine Brille (Tochter) kaputtgemacht?

2 Antworten

Zwei Fragen in einer.

  1. Gem. § 823 BGB steht Dir eine neue Brille zu. Die muss leider Deine Oma bezahlen.
  2. Ob eine Versicherung ihr den Schaden ersetzt, hängt davon ab, ob sie einen Haftpflichtversicherung hat.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn Sie eine Haftpflichtversicherung hat, sollte das kein Problem sein.