Zahlt die Krankenkasse die Brille für Minderjährige?

gefragt von pumukelpumukel am 06.04.2009 um 19:56 Uhr

Stimmt es, dass die Krankenkasse die Kosten für die Brille unserer minderjährigen Tochter übernimmt? Ist uns beim Optiker gesagt worden.

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:


Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


kamille
beantwortet von kamille am 6. April 2009 20:05
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Für Jugendliche unter 18 Jahre zahlen die Krankenkassen einen Zuschuss. Allerdings nur dann, wenn eine Verordnung für eine Brille durch einen Augenarzt ausgestellt wurde. Das heißt, Eure Tochter muss erst mal zum Augenarzt.


Weitere gute Antworten


anonym
beantwortet von maniac1893 am 6. April 2009 21:29
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Für verordnete Brillen und Kontaktlinsen wurden in der gesetzlichen Krankenkasse bislang die Gläser noch teilweise bezuschusst. Zum Brillengestell und für eventuelle Sonderausstattungen, etwa für Allergiker oder Sportbrillen für den Schulsport, werden keine Zuschüsse mehr gezahlt. Einen weiteren Anspruch auf einen Kostenzuschuss hatten Patienten ab dem 14. Lebensjahr nur dann, wenn sich die Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien verändert hatte.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen seit dem 01.01.2004 prinzipiell keine Kosten mehr für Sehilfen oder Brillen.

Eine Ausnahme gilt für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie schwer sehbehinderte Menschen. Diese Personengruppen erhalten auch weiterhin Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung.

http://www.krankenkasse-guide.de/gesetzliche_krankenkasse/sehhilfen.htm


anonym
beantwortet von maniac1893 am 21. April 2009 22:37
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

hier noch eine ergänzung bzw. zusatzversicherung:

Welchen Schutz brauchen Ihre Kinder? Wie viel Sicherheit ist gesund? Was darf zusätzliche Vorsorge kosten? Das sind Fragen, die Eltern sich oft stellen. Die richtige Entscheidung aber ist im Auf und Ab der Gesundheitsreform oft nicht leicht. Mit der Zusatzversicherung für Ihre Kinder können wir Ihnen eine weitere überdurchschnittliche Leistung offerieren. Dieses Angebot ist einzigartig in Deutschland und nur für Sie als Mitglied der Deutschen BKK verfügbar. Ihren Kindern bietet dieser Tarif eine einmalige Leistungskombination im Krankheitsfall zu einem sehr attraktiven Preis und gibt Ihnen das gute Gefühl, die richtige Entscheidung für eine Zusatzvorsorge getroffen zu haben.

Die Zusatzkrankenversicherung für Ihre Kinder versichert Leistungen für Kieferorthopädie, Naturheilverfahren und Sehhilfen. Auch Ausgaben für Nachhilfeunterricht infolge von Krankheit oder Unfall werden erstattet.

http://www1.deutschebkk.de/Leistungen/Zusatzversicherungen/Kids_Tarif/index.html



Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Noch nicht den richtigen Rat gefunden? Dann hier in allen Fragen, Tipps und Videos suchen:



Die unter finanzfrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.