Frage von disponentin 11.07.2012

Muß man Fahrzeugwechsel bei Verkehrsrechtsschutz melden oder unabhängig vom Auto gültig?

  • Hilfreichste Antwort von obelix 11.07.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    kann sein. Es kommt auf deine Versicherung und die Bedingungen an. Du solltest prüfen, ob die Versicherung personen- und/oder fahrzeugbezogen abgeschlossen ist.

    Üblich dürfte der Personenbezug sein, aber man weiss ja nie.

    Übrigens: sollte ein Fahrzeugbezug vorhanden sein, dann ist vermutlich nicht das Kennzeichen, sondern das Fahrzeug i.S. "Eindutigkeit" wie Fahrgestellnummer entscheidend.

  • Antwort von topspin 11.07.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Je nachdem was im Vertrag steht, es gibt auch fahrzeugbezogene Policen,dann frägt die Versicherung auch 1 x jährl. autom. nach, ob die Fahrzeuge so noch im Bestand sind (Typ, Kennzeichen)

  • Antwort von Privatier59 11.07.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Ich habe bei meiner Verkehrsrechtsschutzversicherung noch niemals ein Kennzeichen angeben müssen und denke, so wird das anderenorts auch gehandhabt.

  • Antwort von mig112 11.07.2012

    Bei unverändertem Kennzeichen mußt du gar nichts machen!!

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