Muß man Fahrzeugwechsel bei Verkehrsrechtsschutz melden oder unabhängig vom Auto gültig?
Ich bekomm morgen mein neues Auto-Kfz Kennzeichen bleibt gleich, so hoffe ich. Muß man das dem Verkehrs-RS dann trotzdem melden?
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
kann sein. Es kommt auf deine Versicherung und die Bedingungen an. Du solltest prüfen, ob die Versicherung personen- und/oder fahrzeugbezogen abgeschlossen ist.
Üblich dürfte der Personenbezug sein, aber man weiss ja nie.
Übrigens: sollte ein Fahrzeugbezug vorhanden sein, dann ist vermutlich nicht das Kennzeichen, sondern das Fahrzeug i.S. "Eindutigkeit" wie Fahrgestellnummer entscheidend.
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Je nachdem was im Vertrag steht, es gibt auch fahrzeugbezogene Policen,dann frägt die Versicherung auch 1 x jährl. autom. nach, ob die Fahrzeuge so noch im Bestand sind (Typ, Kennzeichen)
-
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Ich habe bei meiner Verkehrsrechtsschutzversicherung noch niemals ein Kennzeichen angeben müssen und denke, so wird das anderenorts auch gehandhabt.
-
-
Bei unverändertem Kennzeichen mußt du gar nichts machen!!