Muss man den Kinderzuschlag beim Bafög zurückzahlen?
Wer im Studium ein Kind hat oder bekommt, bekommt mehr Bafög. Wird der Teil, den man für das Kind zusätzlich erhält auch angerechnet und muss anteilig zurückgezahlt werden?
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Die Vorschrift, wonach das Studenten-Bafög zur Hälfte als Darlehen gezahlt wird, gilt für den Kinderbetreuungszuschlag nicht, dieser wird nach § 17 Abs. 1 BAföG in voller Höhe als Zuschuss gezahlt. Dies ergibt sich aus § 17 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 BAföG. Hier der Link zu § 17 BAföG: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/paragraph/17.php