Werden Betreuungskosten bei Weiterbildung vom Arbeitsamt beim Kinderzuschlag mit angerechnet??

3 Antworten

Was ist dabei raus gekommen, würde mich interessieren. Vg

Hallo Kathi 1985,

nein, dies blieb bei uns anrechnungsfrei ;)

LG

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Hallo Kathi 1985,

nein, dies blieb bei uns anrechnungsfrei ;)

LG

Das ist tatsächlich schwierig.

Ich habe hier die Liste gefunden, in der aber Kinderbetreuungskosten nicht genannt sind.

http://www.kindergeld.info/kinderzuschlag/einkommen-und-vermoegen.html

Wenn es zum Bereich ALG I gehört (Umschulung) wäre es anzurechnen.

Danke dür die Antwort.

Die Kinderbetreuungskosten fallen unter die Weiterbildungskosten.

Eine Bekannte ihr Mann macht auch eine Umschulung, die bekommen auch die Betreuungskosten und Fahrgeld, jedoch bekommen sie ALG 2.

Und da wird nichts angerechnet.

Bei machen im Forum wurde es nicht angerechnet, das war aber vor paar Jahren.

Ich weiß das ALG 1 zum Einkommen zählt, aber die Fahrtkosten und Kinderbetreuungskosten sind doch eigetnlich zweckgebunden oder?

Im Merkblatt des Kinderzuschlages stehen Beispiele von zweckgebunden, aber eben nur Beispiele...

MfG

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