Muss ich mich ummelden, wenn ich ein neuer Mietvertrag abgeschlossen habe aber noch ca. 1 Monat in der alten Wohnung wohne?

1 Antwort

Nein, Du wirst keine Probleme bekommen.

Bei der Ummeldung kommt es auf das Datum an, welches Du als Umzugsdatim angibst. Das kann auch der 30.6. sein.

Und ab dem Umzugsdatim gelten 2 Wochen noch als fristgerechte Ummeldung.

Bei meinem Kind war ein Termin in der Meldebehörde erst nach 6 Wochen möglich (und das war vor Corona). Wenn ein Termin vorher nicht möglich ist, gibt es natürlich auch keine Restriktionen.

Aber reserviere Dir möglichst jetzt schon einen Termin online.