Muss ich mich ummelden, wenn ich ein neuer Mietvertrag abgeschlossen habe aber noch ca. 1 Monat in der alten Wohnung wohne?
Ich habe ein Mietvertrag für der neue Wohnung ab 01.06 abgeschlossen. Es geht darum, dass ich noch bis zu der Mitte/Ende Juni in der alten Wohnung wohnen wird, da der Kündigungsfrist am 30.06 abläuft und ich noch Möbel in der neuen Wohnung bringen muss und etwas für mich noch anpassen. Ich weiß jetzt nicht wie das Gesetzt läuft, aber darf ich noch in der alten Wohnung angemeldet sein, wenn ich der neue Vertrag ab 01.06 abgeschlossen habe? Würde ich Probleme haben, wenn ich mich bis 14.06 nicht ummelde, da das 14 Tage nach Anfang des Vertrags ist?
MFG
1 Antwort
Nein, Du wirst keine Probleme bekommen.
Bei der Ummeldung kommt es auf das Datum an, welches Du als Umzugsdatim angibst. Das kann auch der 30.6. sein.
Und ab dem Umzugsdatim gelten 2 Wochen noch als fristgerechte Ummeldung.
Bei meinem Kind war ein Termin in der Meldebehörde erst nach 6 Wochen möglich (und das war vor Corona). Wenn ein Termin vorher nicht möglich ist, gibt es natürlich auch keine Restriktionen.
Aber reserviere Dir möglichst jetzt schon einen Termin online.