Darf ein Vermieter nach alten Mietschulden fragen?

2 Antworten

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Beides darf der Vermieter erfragen, weil sie wichtig für das künftig zu erwartende Zahlungsverhalten sind. Eine falsche Selbstauskunft (die sich durch einen Strich bei Mietschulden nur als "Nein" interpretieren läßt) kann zur a.o. Kündigung führen. Ohne diese Information zu erhalten, würde ich als Vermieter auch nicht an den Interessenten vermieten (trotz etwaiger Kaution).

Weitere Informationen hier:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/falsche-selbstauskunft-zu-mietschulden-kann-zur-kuendigung-fuehren_001712.html

Der Vermieter darf natürlich danach fragen, ob man noch Mietschulden hat. Das kann man vom Standpunkt des Vermieters auch verstehen, da es für Vermieter wichtig ist, dass sie ihre Miete jeden Monat bekommen. Sie dürfen also fragen, ob man Schulden hat und sogar den Namen des alten Vermieters erfragen, um sich selbst zu vergewissern. Auch eine Selbstauskunft der Schufa darf rein rechtlich verlangt werden. Wenn man eine Wohnung wirklich haben will und nichts zu verbergen hat, sollte die Informationen preisgeben. Ist die Wohnung ohnehin nicht der Renner, würde ich mir lieber etwas anderes suchen.

Jacky35  17.03.2020, 14:17

Ich habe aber keine Mietschulden, den schriftlichen Beweis hat er schon...es geht um einen Altschulden eintrag in der Schufa und da will er ein Tilgungsplan...ist das rechtens?

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Susi44  30.05.2020, 17:52

Wir sind nicht dazu verpflichtet den Vermietern Schufaauskünfte auszuhändigen.

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