1 Monat Wohnungslos - ummelden?

2 Antworten

Du kannst Dich schon abmelden und nach einem Monat neu anmelden, aber auch erst dann abmelden.

Beides kein Problem.Vermutlich würde ich mich schon bei der neuen Adresse anmelden.Dort hast Du ja einen Mietvertrag, auch wenn der erst einen Monat später zu laufen beginnt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.
Wann muss ich mich wie ummelden?

I.d.R. innerhalb von 14 Tagen nach Einzug - vergiss bitte auch nicht die An-/Ummeldung beim Rundfunkservice

Kann ich einfach bis zum 15.09 in der alten wohnung gemeldet bleiben

das wird keinem auffallen

und 1 Monat die Post zu meinen Eltern ummleiten?

auch das kannst Du so managen.