Deutsche Witwenrente in den Niederlanden versteuern?
Ich wohne und arbeite in den Niederlanden, beziehe aus Deutschland Witwenrente. Da es zwischen den Niederlanden und Deutschland an Steuerabkommen gibt und die Rente jährliche unter 15.000 Euro liegt muss ich sie in den Niederladen voll versteuern mit ca 40%. Wenn ich sie in Deutschland versteuern dürfte wäre das deutlich weniger. Gibt es eine Möglichkeit sie in Deutschland zu versteuern und der Niederländische Versteuerung zu entgehen.
1 Antwort
Stimmt, es gibt diese Sonderregelung mit den Niederlanden:
IV B 3 - S 1301-NDL/15/10002
Allerdings bezweifele ich, dass DU sehr viel besser weg kämst, wenn hier besteuert würde, denn da Du in Deutschland keinen Wohnsitz hast, würde ja der Grundfreibetrag wegfallen.
Ausserdem stellt sich die Frage, welche Art Rente es ist. Denn wenn es eine Rente aus dem Sozialversicherungssystem ist, gilt diese Regelung nicht.
siehe Punkt 1.4. Artikel 17 Absatz 5 DBA 2012 des o.a. Dokuments, Abs. 2:
Leistungen aus einem Sozialversicherungssystem eines Staats (Sozialversicherungsrenten i. S. d. Artikels 17 Absatz 1 Satz 2 DBA 2012) sind von dieser Regelung nicht erfasst. Das Besteuerungsrecht des Vertragsstaats, aus dem Leistungen eines Sozialversicherungssystems bezogen werden, beurteilt sich allein nach den Regelungen des Artikels 17 Absatz 1 bis 3 DBA 2012.
Richtig, und die Fragen nach der Anwendung des § 1 (3) EStG stellt sich wegen
arbeite in den Niederlanden
nicht.