Muss der Sohn, der mit seinem verstorbenen Vater in einer Bedarfsgemeinschaft gelebt hat den Mietvertrag kündigen?
Der Sohn (22 Jahre) ist erst mal übergangsweise bei seiner Schwester untergekommen. Er bezieht noch Kindergeld und hat mit seinem Vater in einer Bedarfsgemeinschaft gelebt. Sie bekamen Grundsicherung vom Amt. Er gilt nun also als mittellos.
Der Sohn war in der Wohnung gemeldet, steht aber nicht im Mietvertrag.
Muss der Sohn die Wohnung kündigen?
Übernimmt das Amt die der Kündigungsfrist entsprechenden 3 Monatsmieten
auch wenn der Sohn die Wohnung nicht mehr bewohnt?
An wen kann/muss man sich wenden?
Danke für die Mühe
Freundin der Familie
2 Antworten
Der Sohn ist Erbe.
Als solcher sollte er dann auch die Wohnung kündigen.
Schlägt er das Erbe beim Nachlassgericht aus, dann muss er sich allerdings um nichts kümmern. Aber er dürfte das im Rahmen der Fürsorgemaßnahmen machen.
Die Erben müßen den Mietvertrag kündigen
Hallo
Erst einmal danke für die schnelle Antwort!
Gilt das auch wenn das Erbe ausgeschlagen wird?
Gilt in diesem Fall die normale Kündigungsfrist?