Muss der Nachbar die Arbeiter durch sein Haus (Mittelreihenhaus) lassen?
Mein Bambus ist auf Nachbars Garten rübergewachsen. Davon wusste ich nichts. Der Nachbar forderte aus heiterem Himmel 20.000 euro als Anzahlung. Er lehnte die Entfernung ab. Er hat aber bei Gericht kein Geld bekommen.
Ich habe mich in einem Vergleich verpflichtet, den Bambus zu entfernen.
Da es ein MITTELREIHENHAUS ist, hat der Gutachter den Transport von Maschinen und Geräten mit einem 5 T Autokran kalkuliert.
Meine Frage: Wie kommen die Arbeiter in den Garten lassen? Muss der geschädigte Nachbar die durchgehen lassen?
Oder muss ich meine Zaunanlage zum Nachbarn hin demontieren?
3 Antworten
Wer hatte bei euch eigentlich diese saublöde Idee mit dem Bambus.
Ist doch allgemein bekannt, dass sich dieser sehr gerne unkontrolliert ausbreitet und auch keine Rücksicht auf Grundstücksgrenzen nimmt.
Und wenn der Zugang über Dein Grundstück möglich ist, auch wenn hierzu teile Deines Zaunes demontiert werden müssen, wüsste ich nicht, warum die Nachbarin den Zugang durch ihr Haus zulassen sollte. Dein Garten soll geschont werden und die Nachbarin läuft Gefahr, dass das Haus beschädigt wird.
Ne, ne, Du bist Verursacher, dann musst Du Beeinträchtigungen in Kauf nehmen, nicht die Nachbarin!
"Sie hat behauptet, sie hätte das nicht als Bambus erkannt."
Und warum sollte die Nachbarin mit dieser Aussage im Unrecht sein?
Hast Du das denn nicht auch selbst erkennen können, dass sich das bei der Nachbarin ausbreitet?
Ich habe das Gefühl, dass Du alles auf die Nachbarin abwälzen möchtest, diese Schuld hat!?!
Dabei bist doch Du die Verursacherin!!
Könnte ein Fall des Hammerschlags- und Leiterrechts sein.
Genau kann man das nur sagen, wenn man das Bundesland wüßte. Ist nämlich landesrechtlich geregelt. Dazu wird es dann bestimmt auch Rechtsprechung geben.
Ist das aber nicht so, dass das Hammerschlags- und Leiterrecht dafür zuständig ist, wenn man sein eigenes Grundstück nur über das Nachbargrundstück zum Renovieren/Sanieren erreichen kann?
Hier ist ja aber das Nachbargrundstück selbst betroffen, also nicht das eigene!
Das würde einer analogen Anwendung nicht im Wege stehen. Deshalb der Hinweis auf die Rechtsprechung.
Das gilt ja auch NICHT für den Garten, sondern ausschließlich für GrenzBEBAUUNG.
Der Nachbar muss gar nichts. Das muss alles von deinem Grundstück aus entfernt werden. Es ist ja auch von deinem Grundstück aus gewachsen. Wie du das dann machst, ist dein Problem. Der Nachbar muss dich in keiner Weise auf sein Grundstück lassen.
Grundsätzlich ist zum Betreten eines Nachbargrundstücks die Einwilligung des Besitzers erforderlich. Ansonsten liegt der Tatbestand des Hausfriedensbruches nach § 123 Abs. 1 StGB vor. Ohne dessen Zustimmung ist das Betreten nur ausnahmsweise zur Abwendung einer konkreten Gefahr oder aufgrund eines Betretungsrechtes zulässig. Ein Betretungsrecht hast du nicht (würde im Grundbuch stehen) und eine konkrete Gefahr ergibt sich aus der von dir geschilderten Situation auch nicht. Die Ausnahme des Hammerschlag- und Leiterrechts gilt nur für grenzgebaute Gebäude. Für den Rückschnitt einer Hecke oder eines anderen Wuchses hast du das von deinem eigenen Grundstück aus zu bewältigen. Der Nachbar ist grundsätzlich nicht verpflichtet, dich auf sein Grundstück zu lassen.
Ok, das ist mir alles bekannt. Trifft nicht auf den Fall zu. Hier muss der Garten des Nachbars komplett entkernt werden. Wie soll das geschehen, ohne de Garten zu betreten?
Gar nicht, wenn der Nachbar das nicht will. Es gibt doch einen Vergleich. Einfach lesen, was im Vergleich geregelt wurde. Oder wurde der Vergleich nicht von einem Anwalt ausgearbeitet und vom Gericht bestätigt? Solange du dich an den Wortlaut des Vergleichs hältst, der Nachbar dich aber nicht auf sein Grundstück lässt, ist doch alles erledigt. Mir liegt der Verdacht nahe, dass es dem Nachbarn nur um eine finanzielle Entschädigung ging und nicht so sehr darum, dass sein Garten jetzt umgewälzt wird. Also ist das Thema erledigt, wenn der Nachbar dir nicht den Zutritt gewährt. Problem gelöst.
Ja, der Vergleich ist vom Gericht. Und da steht es drin, dass ich das mache. Wie oft muss ich fragen, auf das Grundstück gelassen zu werden?
1 x schriftlich mit Zustellnachweis! Reagiert er darauf nicht, ist auf seinem Grundstück nichts zu erledigen, dann musst du aber trotzdem alles wegschneiden, was von deinem Grundstück herüberwächst und zu erreichen ist. Du musst quasi vor dem Zaun eine Schneise schlagen und dann regelmäßig dafür sorgen, dass der Zaun frei bleibt.
Der Bambus war in einer funktionieren Rhizomsperre 70 cm. Wir haben immer aufgepasst. Merkwürdigerweise ist der Bambus nur an einer einzigen Stelle rüber gewachsen. Und die Nachbarin hat sich erst gemeldet, nachdem der Garten bei ihr bewachsen war. Sie hat behauptet, sie hätte das nicht als Bambus erkannt. Soweit zur guten Nachbarschaft.