Gebäudeteile auf Nachbargrundstück

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Die Nebengebäude auf dem Nachbargrundstück gehören natürlich dem Nachbarn. Er entscheidet als Eigentümer was mit den Gebäuden geschieht. Du kannst versuchen mit ihm zu reden.

Franzl0503  26.04.2012, 09:01

Der überbaute Teil gehört dem Überbauenden, wenn er ohne Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gebaut hat und der Nachbar nicht vor oder sofort nach der Grenzüberbauung Widerspruch erhoben hat. Er hat aber das Recht auf Überbaurente oder Wertersatz.

Aktueller Fall: Nachbar hat an seinem Reihenhaus mit versetzter Bauweise nachträglich Baustoffe zur Wärmedämmung anbringen lassen und dadurch unbeabsichtigt und ohne erkennbaren Vorsatz die Grenze um ca. 5 cm überbaut. Wenn du Recht hättest, müsste die Dämmung von 5 cm jetzt mein Eigentum sein und ich könnte darüber verfügen.

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Sind die Grundstücke denn geteilt und abgesteint? Eigentlch bekommt man keine Teilungserlaubniß wenn ein Gebäude über die Grenze führt. Die Gebäude haben sicherlich Bestandsschutz. Ich nehme an, das nicht bekannt war, das auf dem Grundstück Teile des Nachbargebäudes stehen. Deshalb ist der Garten sicherlich als unbebautes Grundstück abgetrennt worden und separat verkauft. Allerdings muss der neue Eigentümer des Gartens auch den Gebäudebestand dulden, da er den Garten ja so gekauft hat mit dieser Last.