Müssen Payback-Punkte bei Auszahlung in Bargeld versteuert werden?

6 Antworten

In keinem Fall handelt es sich einkommensteuerrechtlich bei Paypack-Punkten um Kapitalerträge. Es handelt sich um Prämien, die in Form von Dienstleistungen, Waren oder Bargeld ausgegeben werden.

Payback-Punkte, die Du auf private Ausgaben erwirbst, sind immer nur Rabatte auf Ausgaben. Sie sind ebenso der privaten Lebensführung zuzuordnen und nicht einer Einkommensart.

Wenn es um die dienstlich erworbenen Punkte geht, dann sieht die Sache etwas anders aus. §3 Nr. 38 EStG sagt

Steuerfrei sind [...] Sachprämien, die der Steuerpflichtige für die persönliche Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Unternehmen unentgeltlich erhält, die diese zum Zwecke der Kundenbindung im allgemeinen Geschäftsverkehr in einem jedermann zugänglichen planmäßigen Verfahren gewähren, soweit der Wert der Prämien 1 080 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt;

Damit ist klar, dass die Steuerfreiheit nur bis zu einem gewissen Grenzbetrag gilt. Für die Option der pauschalisierten Versteuerung durch den Anbieter des Loyalty-Programms gibt es den §37a EStG. Das wäre jedoch im einzelnen für Anbieter zu prüfen. Lufthansa Miles & More nutzt diese Option. Payback und die Deutsche Bahn nutzen dies meines Wissens nicht.

Die private Verwendung im Zusammenhang mit dienstlichen Vorgängen erworbenen Punkten kann daher zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führen. Das wäre auch der Einsatz einer Payback-Kreditkarte auf Dienstreisen (z.B. für Flug, Hotel oder Mietwagen) im Zusammenhang mit erstattungsfähigen Aufwendungen.

Siehe beispielsweise hier: https://www.iww.de/astw/archiv/--8-estg--vom-mitarbeiter-benutzte-payback-karte-des-arbeitgebers-fuehrt-zu-arbeitslohn-f51859

Das beantwortest Du doch schon selbst:

"vom Finanzamt als Rabatt vom Kaufpreis angesehen wird"

Daran ändert sich auch nichts durch Deinen langen Aufsatz!

Müssen Payback-Punkte bei Auszahlung in Bargeld versteuert werden?

Nein

Was Du gelesen hast ist richtig.

Paybackpunkte sind ein Rabatt, nichts anderes.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Nein. Erst bei über 1600 Euro.