Minijobs - wie Steuern zurückbekommen?

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Wenn Du Lohnsteuerabzug hattest, musst Du Deine steuerlichen Merkmale (früher: die Lohnsteuerkarte) an Deine Arbeitgeber gegeben haben. Hast Du? Dann hattest Du keinen Minijob, sondern Arbeitsverhältnisse mit geringer Dauer und Arbeitslohn. In dem Fall kannst Du eine Steuererklärung machen. Nimm www.elster.de. Kost nix und ist rel. einfach.

Hattest Du tatsächlich Minijobs und die AG haben von Deinem Lohn die 2% pauschale Lohnsteuer einbehalten,bekommst Du davon nichts wieder.

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Tina34  28.06.2012, 23:07

sieht für mich eher danach aus das auf Steuerklasse 6 abgerechnet wurde, Summen sind für 2 % zu niedrig.

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erst mal prüfen wie die Schlüsselung auf der Lohnabrechnung ist, bzw. ob sie eine Steuerbescheinigung (etin-Bescheinigung) der AG erhalten haben. Für 2 % interne Abwälzung ist die Summe zu gering. Bei ca. 250,- € dürften ca. 30 € Lohnsteuer bei Steuerklasse 6 abgezogen worden sein.

Sollte das so sein dann müsste eine Steuererklärung am besten über www.elster.de gemacht werden.