Kann ich durch Verluste mit einer eigens gegründeten GbR Einkommenssteuer/Lohnsteuer geltend machen?

4 Antworten

Keine Ahnung, was du studierst (Medizin? BWL mit Schwerpunkt Marketing?) aber dein Plan wirkt absurd.

Eine GbR ist jedenfalls eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Sie braucht mehr als einen Beteiligten. Genaueres kannst du nachlesen, egal was du studierst. 

Unternehmen, die ständig Verlust machen haben ein Liebhaberei-Thema. Deine Verluste würden also (auch nachträglich) aberkannt. Auch hier nachlesen.

Eine GmbH ist gewerbesteuerpflichtig.

Dazu gibt es auch noch missbräuchliche Gestaltung. Was das ist, kannst du in § 42 Abgabenordnung nachlesen.

Seine GbR muss auf meine Mietgewinne nur 15 % Körperschaftssteuer zahlen.

Eine GbR zahlt keine Körperschaftsteuer, sondern nur Kapitalgesellschaften. Der Gewinn einer GbR wird auf die Gesellschafter verteilt (erklärung zur einheitlichen udn gesonderten Feststellung der Einkünfte) udn von denen versteuert.

Kann ich hierzu eine GbR gründen, mit der ich eine seiner Wohnungen miete.

Wie willst Du das alleine machen? Eine GbR besteht immer aus mindestens 2 natürlichen, oder juristischen Personen. Oder lässt Du auch gern Gruppenfotos von Dir machen?

Mein Opa gründet eine GbR oder GmbH zur Immobilienverwaltung.

Kann er seine Immobilien nicht wie bisher verwalten? Bringt ihm doch nur kosten udn der Steuervorteil durch die Kosten ist zwingend geringer als die Kosten.

Da meine Consulting GbR Einzelfirma nur "bezahlt" wird wenn ich Mieter vermittle,
was bei nur 12 Wohnungen und Langzeitmietern seltenst vorkommt, mache
ich jeden Monat die Miete mit meiner GbR Einzelfirma Verlust.

Natürlich kannst Du Verlust machen, aber spätestens nach 3 Jahren, werden Dir alle zurückliegenden Verluste gestrichen, weil Dein Unternehmen wegen nachhaltiger Verluste als Liebhaberei qualifiziert wird.

WEnn DEin Opa seine Mieterträge nur noch mit 15 % versteuern soll, müsste er seine Immobilien in die Vermögensverwaltungs GmbH einbringen, was natürlich technisch mglich ist. Aber ich hoffe, dass er von der Rente leben kann udn kein Geld aus der Vermietung braucht, denn das Modell kann bereits kippen, wenn er sich Gewinne der GmbH ausschütten muss.

Zum Thema "Erbschaftsteuer" äußtere ich mal nicht, denn "unter der Hand" geht da gar nichts, sondern eine kluge "Erbschaftsteuertaktik" will wohl überlegt sein.

Ich denke, Du hast Deine Überlegungen/Weisheiten aus Studienunterlagen, aber weder selbst, noch Dein Professor hat praktische Erfahrungen im Steuerrecht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Bekommst ein "Danke" für andere Tipps um Steuern zurückbekommen zu können. Derzeit fallen bei mir nur Fahrtkosten und ein paar Werbungskosten für Kleidung und PC an.

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ich mag deine Beiträge :-)), sieht so aus als wäre die Gier mal wieder größer als die Überlegung sich einen guten Steuerberater zu suchen und ein vernünftiges Konzept zu schmieden um die Immoblien weiter zu geben......

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Hallo,

Ihre ganzen Überlegungen zu den Gesellschaften erscheinen mir hinsichtlich des beabsichtigten Ziels recht umständlich.

Gesellschaften dienen - neben dem gemeinschaftlichen Wirken der Beteiligten zum selben Zweck - natürlich insbesondere den aufkommenden Haftungs- und Gewinnverteilungsfragen.

Der beabsichtigte Effekt, also Einnahmen und Ausgaben zu verschieben bzw. zu "erzeugen", kann hier auch ohne verwaltungsaufwändige Konstruktionen erreicht werden.

Ihre Tätigkeit als Verwalter ("Consulting") kann ebenso gut/schlecht als Einzelunternehmen erfolgen. Das hierfür benötigte Arbeitszimmer könnte dann entweder häusliches Arbeitszimmer oder als angemietetes Arbeitszimmer/Geschäftsräume steuerlich geltend gemacht werden.

Der Großvater muss ebenso wenig eine Gesellschaft für die fünf Häuser gründen, um sich beraten zu lassen. Aus dessen Sicht kann es sogar sinnvoll sein, die Häuser verwalten zu lassen. Sofern die Beratung/Verwaltung dann zu fremdüblichen Konditionen erfolgt, sehe ich insofern keine Einwände gegen dessen Werbungskostenabzug.

Letztlich ist das hier erstrebte Konstrukt aber vom Consulting-Unternehmen abhängig. Wenn dieses nämlich nicht nach außen hin am Markt tätig ist und gar keine Gewinne erwirtschaftet, wird die Gewinnerzielungsabsicht früher oder später in Frage gestellt.

Die Grundstücke können zwar z.B. von einer GmbH oder UG verwaltet werden. Die Grundstücke sollten aber nicht als Eigentum in eine solche Gesellschaften eingebracht werden, da diese Kraft Rechtsform gewerblich tätig sind und die Grundstücke dadurch bei Veräußerung steuerlich verhaftet bleiben. Erbrechtlich sind Grundstücke im Gesellschaftsvermögen auch nur bedingt "nützlich", da sich bei Auflösung/Veräußerung genauso um Werte gestritten werden könnte.

Um Steuern über ein "künstliches" Unternehmen zu "sparen" gibt es auch genug Möglichkeiten, die den Großvater nicht mit reinziehen.

Wie wäre es denn, sich statt in Steuertricksereien in Mietrecht und Gebäudeverwaltung einzulesen? Anstatt risikobelastete Ausgaben zu erzeugen könnten Sie doch stattdessen die Einnahmenseite verbessern?

MfG
-Valeskix

Die selbe Frage in einem anderen Forum.