Minijob Kündigung in Probezeit?
Es wurde ein Arbeitsentgelt von monatlich 500€ vereinbart. Der Arbeitnehmer ist zum 14.08.2023 eingetreten und wurde am 01.09.2023 zum 15.09.2023 gekündigt. Der Arbeitnehmer ist nach Erhalt der Kündigung nicht mehr zu Arbeit erschienen. Hat er jetzt trotzdem Anspruch auf Lohn (anteilig) bis zum 15.09. weil vertraglich vereinbart?
3 Antworten
Hat er jetzt trotzdem Anspruch auf Lohn (anteilig) bis zum 15.09. weil vertraglich vereinbart?
Es war ja nicht nur das Entgelt vertraglich vereinbart, sondern auch die dafuer zu erbringende Leistung. Somit steht dem Arbeitnehmer natuerlich kein Entgeltanspruch zu, wenn er die Leistung schuldhaft nicht erbracht hat (unentschuldigt der Arbeit ferngeblieben ist).
Zudem koennten hier auch noch Schadensersatzansprueche an den Arbeitnehmer entstanden sein (nicht sehr wahrscheinlich aber moeglich waere es schon).
Lohnfortzahlung besteht nicht, denn der Arbeitnehmer hat gekündigt und für eine Lohnfortzahlung muß das Arbeitsverhältnis länger als im hier geschilderten Fall bestehen. vertraglich besteht der Anspruch auf Lohnfortzahlung nur, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 6 Wochen gedauert hat. Damit entsteht ken Anschruch auf Lohnfortzahlung, auch wenn Du anderes vereinbart hast. Dies ist eine Leistung der Krankenkasse und diese macht keine Lohnfortzahung! Wenn Du Dich aber dem Arbeitnehmer gegenüber verpflichtet fühlst kannst Du ihm weiter den Lohn bezahlen, aber Du kannst diese Ausgabe steuerlich nicht geltend machen.
Sorry, Du bist ein Pfennigfuchser! Natürlich hat er sich nicht krank schreiben lassen. aber er ist einfach nicht mehr erschienen. Damit erbringt er keine Leistung mehr für Dich, also ist es mit der Lohnfortzahlung nichts, es sei denn Du bezahlst ihn freiwillig; das ist aber nicht steuerlich absetzbar!
Hast du ihn aufgefordert Arbeiten zu kommen und er ist nicht erschienen, dann musst du ihn nicht bezahlen. Hast du ihn freigestellt ihm gesagt, das er nicht mehr arbeiten kommen muss, dann musst du ihn bezahlen.
Es steht nirgendwo, dass er sich hat krankschreiben lassen. Somit passt die Antwort nicht zum Sachverhalt. Er ist einfach nicht mehr erschienen. Da Minijobber ja idR Aushilfen sind und nach Stunden bezahlt werden und er keine mehr abgeleistet hat, bekommt er kein Gehalt.