Minijob; 1. Steuerklasse oder Pauschalversteuerung?

2 Antworten

Die Frage ob Steuer per Steuerklasse, oder pauschal ist nach den Lebensverhältnissen zu entscheiden.

Wer keine Studienkosten nutzen will, um sich einen Verlustvortrag zu erarbeiten, den er Jahre später nutzen kann, wenn die ersten Gehälter kommen, kann sich nach der Steuerklasse versteuern lassen.

Sonst ist die 2 % Pauschalsteuer günstiger. Die trägt eventuell der Arbeitgeber, muss es aber nicht.

Der Arbeitgeber zahlt die gesamten Abgaben mit ca. 32 % des Lohns pauschal.

Eine Krankenversicherungspflicht ergibt sich beim Minijob nie.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Pauschalversteuerung beträgt 2% die kann vom AG übernommen werden oder aber auf den Minijobber abgewälzt werden. Dies wäre dann mit dem AG zu klären.
Bei dieser Abrechnungsvariante ist der Minijob nicht in der Steuererklärung anzugeben.

Wird der Minijob über "Steuerklasse" abgerechnet, egal über welches Steuerklasse ist dieser auch in der Steuererklärung anzugeben.
Über einen Minijob ist man niemals krankenversichert.

In wie weit sich der Minijob auf Bafög und Halbwaisenrente in Bezug auf Anrechnung auswirkt kann ich nicht sagen.