Wie funktioniert das mit dem Progressionsvorbehalt beim Elterngeld in der Steuerklasse 3/5?

2 Antworten

Die Spielereien mit den Lohnsteuerklassen (und dem Kinderfreibetrag) kannst du dir schenken, denn die Steuerklassen bestimmen lediglich die Höhe des monatlichen Lohnsteuerabzugs, haben aber keine Auswirkung auf die letztlich festzusetzende Einkommensteuer.

Gäbe es bei der Wohnungsmiete "Betriebskostenvorauszahlungsklassen", wäre es dort genauso.

Die Einkommensteuer mit Progressionsvorbehalt berechnet man so:

  1. Man berechnet die Einkommensteuer mit den Einnahmen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, als wenn diese Einnahmen steuerpflichtig wären und so das zu versteuernde Einkommen erhöhen.
  2. Dann berechnet man, wieviel Prozent Steuern auf diesen Betrag entfallen.
  3. Nun lässt man bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens de Einnahmen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, weg und erhält so das richtige zu versteuernde Einkommen.
  4. Den unter 2. ermittelten Prozentsatz wendet man nun auf das zu versteuernde Einkommen an.

Das mit dem Kinderfreibetrag habe ich nicht verstanden. Wenn du ein Kind hast, dann wird es doch ohnhin eingetragen. Allerdings wird bei den geschilderten Einkommensverhältnissen das Kind keinerlei Auswirkungen auf die Einkommensteuer haben und es verbleibt beim Kindergeld.

Das heißt also das hintenraus für mein Gehalt eine feste Einkommenssteuer gezahlt werden muss. Ob Steuerklasse 3 oder 4 entscheidet dann nur ob ich zuviel bzw. zu wenig einzahle. Meine Frau spielt dann keine Rolle und ich muss nur die Differenz von meiner zu der mit Elterngeld berücksichtigen (Meine Antwort beim Vorposter) ?

Ich hätte also am Ende mehr Netto im Monat, muss ein wenig Nachzahlen (bzw. bekomme weniger zurück) wegen S-Kl 3 und muss noch die Mehrbelastung wegen Eleterngeld tragen.

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@Robbie

Ganz genau.

Das mit dem Minijob hatte ich vergessen, aber wfwbinder hat es ja glücklicherweise nachgeholt.

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@EnnoWarMal

Abschließend noch mal für doofe wie mich (hab mit meiner Steuerberaterin telefoniert und die konnte mir das nicht erklären):
Ich zu versteuerndes Einkommen 40000€ + 4400€ Elterngeld -> Blick in Splittingtabelle ergibt Differenz von 580€ (Einkommenssteuer nur ich = 5700€ Jahr / Einkommenssteuer fiktiv 6330€ Jahr).
Die Splittingtabelle geht von 4/4 aus ? d.h. wenn ich auf 3 bin zahle ich ca. 3400€ Lohnsteuer ... ergo Nachzahlung von ~3000€ ?

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@Robbie
  1. Nicht "ich", sondern "wir". Eine Einzelveranlagung wäre in eurer Situation höchst wahrscheinlich ziemlich ungünstig.
  2. Die Splittingtabelle geht vom zu versteuernden Einkommen aus. Für Lohnsteuerklassen interessiert sie sich nicht. Ich dachte, das war jetzt klar...
  3. Die Berechnung habe ich nicht verstanden.
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@EnnoWarMal

Zu 1. stimmt "wir" 40000€ ich und 4400€ meine Frau

Zu 2. war mir wirklich nicht klar, aber jetzt

Zu 3. Ich habe die Werte in einen Progressionsvorbehalts-Rechner des bayerischen Landesamtes eingegeben. Da wurde berechnet das ich ohne Elterngeld 5700€ Einkommenssteuer im Jahr zahlen müsste und mit Elterngeld (fiktives Einkommen) 6330€. Macht eine Differenz von 630€ (580€ falsch) also die Nachzahlung. Auf die 3400€ Lohnsteuer bin ich gekommen als ich in einem Brutto-Netto Rechner mein Gehalt mit Steuerklasse 3 berechnet habe.

Ich dachte mir dann 6330€ (Was ich laut dem 1. Rechner zahlen müsste - 3400€ was ich wohl laut Brutto-Netto Rechner zahlen würde, wären die Summe die das Finanzamt dann haben will)

Danke übrigens für deine Geduld und Mühe

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@Robbie

Robbie, verzeih die Frage, aber weisst Du eigentlich, was der Progressionsvorbehalt genau ist?

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Eine Nachzahlung entsteht lediglich durch das Elterngeld wegen des Progressionsvorbehalts.

Die Lohnsteuer auf den 450,- Eurojob zahlt der Arbeitgeber pauschal mit 2 %, also dem auf keinen Fall sie Lohnsteuerdaten geben, denn selbst wenn er die 2 % Pauschalsteuer Deiner Freu abzieht, ist es billiger, als wenn ihr es in der Erklärung habt.

Um die Wirkung des Progressionsvorbehalts zu ermitteln, müsste an Dein Einkommen kennen. 4.370,- Progressionsvorbehaltseinkommen dürften es aber nicht so schlimm machen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Danke für die Antwort. Als Einkommen kann man bei mir 40000 im Jahr nehmen. Ich habe es mal mit dem Progressionsvorbehalt-Rechner des bayerischen Landesamtes probiert. Der errechnet mir eine Mehrbelastung von rund ~600€.

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