Mietminderung wegen Einbruch?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dass eingebrochen wurde ist natürlich kein Mangel, der zu Mietminderungen berechtigt. Das ist natürlich Quatsch.

Nicht nur für die Frau, auch für viele andere ist ein Einbruch ein einschneidendes Ereignis, das psychisch labile Menschen oft so trifft wie wenn eine geliebte Person stirbt.

Man ist in seinem Nest angegriffen worden und fühlt sich in seinem Nest angreifbar. Wie anderswo geschrieben ist das Ereignis alltäglich und fast jeder steckt das richtig easy weg, das muss aber nicht so sein.

Angenehm, wenn man seine Wohnung gemietet hat!!!

Sie kann kündigen und ausziehen. Dazu braucht sie kein Sonderkündigungsrecht. Das geht einfach so. Sie sollte aber erst mal warten, ob es vielleicht von selbst wieder wird.