Sind nicht fertig gestellte Bauarbeiten im Hof ein Grund für eine MIetminderung?
Hallo,
bei uns im Hof, der die Einfahrt für alle Autos ist, gab es Bauarbeiten. Eigentlich sollte alles ganz schnell in 2 Wochen gemacht werden und zum 1.4. fertig sein. Inzwischen ist es Ende Mai und die Bauarbeiten wurden 'unterbrochen'. Soll heißen, es ist ein Haufen Zeug im Hof, man kommt mit dem Auto nur noch schwer durch und es ist einfach alles umständlicher. Mein Vermieter sagt immer, dass es noch ein paar Tage dauert und dass es ihm Leid tut. Aber langsam kann ist meine Gedult am Ende. Kann ich eine MIetminderung wegen etwas wie der Einfahrt durchsetzten? Ich bin mir nicht sicher, weil ich ja die Wohung gemietet habe, nicht den Hof. Aber der Hof gehört ja zum Gebäude...
Kann mir jemand sagen, was ich in diesem Fall tun kann? Auch ein anderer Lösungsansatz als Mietminderung ist mir willkommen.
Danke
2 Antworten
Du kannst die Miete mindern, sobald eine erhebliche Beinträchtigung deines Wohnwertes stattfindet. Wenn jetzt im Hof einige Sachen liegen und du vielleicht mit dem Auto etwas langsamer fahren und etwas besser aufpassen musst, halte ich dieses nicht wirklich für einen Mangel. Anders würde es höchstens aussehen, wenn du einen angemieteten Parkplatz aufgrund dieser Tatsache für mehrere Tage nicht nutzen kannst.
Sprich deinen Mieter doch mal drauf an, ob der Hof, so lange nicht gearbeitet wird nicht so hergerichtet werden kann, dass du mit deinem Auto etwas komfortabler durch kommst.
Robinson: Würde dich eine Mietminderung von 10 € mtl. auf Kulanzbasis zufrieden stellen, wohl ahnend, dass der Vermieter die exakte Einhaltung deiner Pflichten als Mieter künftig penibel verfolgt?
Also: Ein bischen mehr Gelassenheit und Verständnis für den Bauherrn und den Handwerker und frohe Pfingsten.