Ist Einbruch ein Grund für eine fristlose Kündigung?

2 Antworten

Man könnte allenfalls eine fristlose Kündigung rechtens erreichen, wenn der Vermieter nach Abmahnung und Fristsetzung die beschädigten Einbruchssicherungen (z. B. Schließbleche, Fensterscharniere, Scheiben, Gitter) nicht wieder in Ordnung bringt. Ansonsten sind die Mieter auf die ordentliche Kündigungsfrist angewiesen. Für die ordentliche Kündigung in dieser Frist bedarf es keiner Begründung.

Selbstverständlich können die Mieter sofort ausziehen, um ihrer Psyche Ruhe zu gönnen. Aber die bestehenden mietvertraglichen Verpflichtungen laufen unterdessen weiter.

Persömliches wohlbefinden kann mciht als Grundlage iener Kündigung eingesetzt werden. Hier sind imho die üblichen Kündigungsfristen einzuhalten.