Renovierungskosten bei Schenkung an Kinder absetzbar?

4 Antworten

Ich meine, das wäre ein Erhaltungsaufwand, der auf maximal 5 Jahre verteilt werden kann.

Und natürlich muß das Geld tatsächlich überprüfbar fließen, also die Mietzahlungen der Eltern an das Kind und die Zahlung des Kindes an den Dachdecker.

Ich meine oben gelesen zu haben, dass eigentlich die Eltern das Dach neu eindecken lassen wollen. Nun suchen sie wohl nach Möglichkeiten, den Fiskus daran zu beteiligen. Das halte ich für Gestaltungsmißbrauch und auch nicht für ein Kavaliersdelikt.

Außerdem kann ein Mietvertrag ggf. wegen Eigenbedarfs gekündigt werden. Z.B. wenn sich Eltern und Kinder zerstreiten, oder die Kinder später einmal pflegebedürftige/demente Eltern aus dem Haus haben wollen. Dessen sollten sich die Eltern bewußt sein. Sie geben durch diese Konstellation viel an Eigenbestimmung aus der Hand. Würde ich nie machen. (Auch wenn die Schenkung ggf. wegen groben Undanks rückgängig gemacht werden könnte, aber das ist nur ein kleines und zudem aufwendiges Hintertürchen).

Wie sich das nun steuerlich rechnet, falls es klappt, weiß ich nicht. Jährliche Mieteinnahmen minus jährlicher Erhaltungsaufwand von 20.000,-€ ergäbe evtl. einen Verlust.

Ja, sorry, dass ich hier als Laie meinen Senf dazu gebe. Ist einfach als Anregung vielleicht wenigstens ein wenig sinnvoll.

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/erhaltungsaufwendungen-und-modernisierungsaufwendungen-b-62-verteilung-der-erhaltungsaufwendungen_idesk_PI11525_HI2540530.html&ved=2ahUKEwjpxdHOh5PmAhWOEVAKHe7BDiIQFjAAegQIBhAB&usg=AOvVaw11iTyzdPvcVXt6NwlzpkeJ

Es sind ja schon Antworten auf die Frage vorhanden. Was noch anzumerken wäre ist eine Unstimmigkeit im Sachverhalt:

Wenn wir hier über ein Einfamilienhaus reden, dann wird eine bloße Dacherneuerung, also das Neueindecken des Dachs inklusive Wärmedämmung, sicher keine 100.000 Euro kosten.

Wenn in diesem Zusammenhang eine Erweiterung des Wohnraums vorgenommen werden soll, wird es steuerlich komplizierter. Dann gilt das da:

https://ratgeber.immowelt.de/a/sonder-afa-fuer-neue-mietwohnungen-beispielrechnung-fuer-die-abschreibung.html

Das Finanzamt wird sich nicht nur wegen der Höhe der Umbaukosten, sondern auch wegen der Berechnung der AfA des Falles intensiv annehmen, was die Gefahr in sich birgt, daß wegen Gestaltungsmißbrauchs alle Kosten gestrichen werden.

Bei einem vermieteten Objekt, ist eine Dacherneuerung, bei der nur die bisherige Nutzung gesichert wird, Erhaltungsaufwand. Dieser kann sofort oder verteilt auf bis zu 5 Jahre abgeschrieben werden. Bei höheren Beträgen ist die Verteilung auf 5 Jahre, wegen der Progression des Est-Tarifs letztlich günstiger.

Aktivieren und auf längere Zeit abschreiben kann man nur den Anschaffungsaufwand, wenn etwas neues geschaffen wird, also z.B. wenn die Dachsanierung mit der Schaffung neuen Wohnraums im Dachgeschoss verbunden ist.

Bezüglich der Finanzierung dieser Renovierungskosten ist die vorgesehene Verwendung von Sparguthaben, Festgeldern und anderen verzinslichen Anlagen richtig. Diese Anlagen unterliegen in steigendem Maße den Minuszinsen und der Entwertung durch die Inflation.

kopitiful 
Fragesteller
 02.12.2019, 20:41

Wird beim Schaffen von neuem Wohnraum die gesamte Summe (also auch der theoretische Erhaltungsaufwand) als Anschaffungsaufwand gesehen?

Wenn die Eltern nun Erspartes von 100k haben, können die Eltern den Kindern diese 100k, neben der Immobilie (unter der Prämisse, dass der gesamte Wert der Schenkung unter 400k pro Kind liegt) weiter verschenken? So dass die Kinder noch nicht einmal ihr eigenes Erspartes sondern das der Eltern nutzen können, um die Dacherneuerung vorzunehmen?

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NasiGoreng  02.12.2019, 21:19
@kopitiful

Zweimal ja.

Aber im zweiten Fall müssten die Eltern schon ziemlich blöd sein, noch zu Lebzeiten alles an die Kinder zu verschenken. Undank ist der Welt Lohn!

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kopitiful 
Fragesteller
 02.12.2019, 21:33
@NasiGoreng

Naja. 1. schenken die Eltern ja nur den Betrag für die Renovierung. 2. Ist Vertrauen und Harmonie zwischen den Parteien sehr groß. 3. Helfen sie dadurch den Kindern durch Steuereinsparungen ein kleines Vermögen anzulegen. Bei 100k Investition sind dies schließlich - auf 10 Jahre verteilt - 10k, um die das zu versteuernde gemindert wird. Damit sind doch nicht nur die Mieteinnahmen (welche bei ca. 7000€ liege) steuerfrei, sondern auch das zu versteuernde Einkommen kann um die restlichen 3000€ und der AfA weiter gemindert werden.

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NasiGoreng  02.12.2019, 21:42
@kopitiful

Das mit dem Vertrauen und der Harmonie klingt gut. Sowas kann sich aber schnell ändern, z.B. wenn die Eltern pflegebedürftig werden. Ich habe da schon schlimme Sachen gesehen.

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Man sollte die Frage schon genauer stellen.

Wer bewohnt das Haus jetzt? Die Eltern oder die Kinder ohne Mietvertrag oder beide Parteien?

Wer hat welches Einkommen? Wird die Dacherneuerung finanziert oder aus der Portokasse bezahlt?

Wer das hier nicht offenlegen will, sollte besser gleich zum Steuerberater gehen.

kopitiful 
Fragesteller
 01.12.2019, 18:42

Das Haus bewohnen die Eltern. Es gehört noch den Eltern. Daher kein Mietvertrag.

Eltern haben Einkommen von 5000 netto. Kinder haben zusammen auch 5000 netto.

Dacherneuerung wird aus Erspartem bezahlt.

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NasiGoreng  01.12.2019, 19:39
@kopitiful

Bedeutet die Auflösung der Ersparnisse auch die Realisierung von steuerpflichtigen Kursgewinnen, bzw. den Verlust des Steuerfreibetrags für Kursgewinne von 100.000 EUR, den jeder hat, der noch Wertpapiere hat, die vor 2009 gekauft wurden und die erst nach 2017 entstanden sind?

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