Waschmaschinen und Trockner mit Zwischenzähler?

1 Antwort

Nein, solche Installationskosten sind nicht umlagefähig, da es sich dabei nicht um laufende Kosten handelt. Allerdings bekommt ein Vermieter ja die Nettomiete, von der er solche Investitionen oder Reparaturen bezahlen können sollte.

Besser wäre es aber, wenn der Stromanschluss für die Waschmaschinen über den Strom der Wohnung geschaltet werden kann, weil dann der Strom nicht separat abgerechnet werden muss, sondern es über den Stromvertrag des Mieters läuft. Jedoch kann eine solche Installation je nach Gegebenheiten aufwändig sein. Am besten wäre es, sich von einem Elektriker beraten zu lassen.