Waschmaschinen Reparatur in Mietwohnung selber zahlen?
Bin aus meinem Teilmöblierten Wg Zimmer ausgezogen und habe jetzt in der NK Abrechnung erfahren, dass ein Teil meiner Kaution einbehalten wird, um die Reparatur der Waschmaschine zu bezahlen. Da in meinem Mietvertrag aber eindeutig geregelt ist, dass ich lediglich mein Zimmer miete und den Rest der Wohnung (Küche, Bäder, etc) nur mitbenutzen darf, muss ich nicht für die Reparaturkosten aufkommen, oder? Vielen Dank für hilfreiche Antworten Gruß
1 Antwort
Da würde mal die genaue Konstruktion des Vertrags interessieren:
Klassischerweise ist eine WG eine Mietermehrheit. Der Vermieter ist also der Eigentümer des Hauses. Allerdings gibt es auch die Konstruktion einer WG mit einem Hauptmieter und einer Mehrzahl von Untermietern. Was ist das nun?
Wer ist Eigentümer der Waschmaschine? Wenn das der Hauseigentümer ist, ist die Sache ziemlich klar. Dann hat er möbliert vermietet und muß auch Reparaturen zahlen.
Wenn aber die Waschmaschine "der WG" gehört, dann ist auch jeder WG-Genosse an den Reparaturen beteiligt. Das Argument mit der Miete nur eines Zimmers zieht dann nicht, denn jeder kann und darf die Waschmaschine mitbenutzen.