Mieteinnahmen wirken auf Arbeitslosengeld/Bürgergeld?

4 Antworten

Alg1 ist ein erworbener Anspruch, sonstiges Vermögen ist nicht anzurechnen.

Bei ALG2 ist Vermögen und Immobilien Anrechenbar. Selbstbewohnte Immobilien sind nur anrechenbar, wenn sie größer als das Doppelte von dem sind was dir als Mietwohnung zustehen würde und wenn die laufenden Kosten die einer Miete nicht übersteigen. Ansonsten wird man dich auffordern zu verkaufen.

Vermietetes Eigentum ist voll anrechenbar. Wenn die Mieteinnahmen nicht reichen, wird dir ALG2 aufstockend als Darlehen gewährt, mit der Aufforderung die Immobilie zu verkaufen.

Ja, bei Bürgergeld / ALG 2 / Hartz 4. Ist ein zusätzliches Einkommen.

Soweit Du eine vermietete Wohnung Dein eigen nennst, wirst Du eher erst gar keinen Anspruch auf Leistungen nach SGB II haben, denn damit bist Du wohl kaum Bedürftig.

auf ALG1 nicht
auf Bürgergeld natürlich

dyaalqamar 
Fragesteller
 20.08.2023, 00:21

Danke für deine Antwort.

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