Meine Mutter hat 2 Kredite bei der Sparkasse?

6 Antworten

Ich weiß nicht was da üblich ist. Aber es muss ja irgendwelche Versicherungsbedingungen geben, aus denen auch ersichtlich ist, ob die Versicherung bei Tod des Kreditnehmers einspringt.

Julasfs 
Fragesteller
 02.10.2023, 00:06

Ja, das Darlehen ist vor dem Tod geschützt. Meine Frage ist: Muss ich es nach dem Tod meiner Mutter weiter zurückzahlen, wenn ich das Haus erbe?

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"Ja, das Darlehen ist vor dem Tod geschützt. Meine Frage ist: Muss ich es nach dem Tod meiner Mutter weiter zurückzahlen"

Sorry, sinnbefreite Frage!

Warum?

Wenn die Versicherung auch beim Tod leistet, wird das Darlehen durch die Versicherung abgelöst.

Dann gibt es für dieses eine Darlehen nichts mehr zurück zu zahlen!! 😜😁😎

Es gibt zwei Vorgänge, die voneinander zu trennen sind.

  1. Der Todesfall der Mutter würde zu einem Übergang des Vermögens und der Verpflichtungen der Mutter auf die Erben führen. Bist Du Alleinerbe, so geht dies alles auf Dich über, wenn Du das Erbe nicht ausschlägst. Ich vermute mal, dass das Haus Dir nur zum Teil gehört und die Mutter hat wahrscheinlich ihren Teil der Immobilie als Sicherheit (Grundschuld) für die Darlehen hinterlegt. Ein Ausschlagen des Erbes würde damit auch das Haus nur teilweise in Deinem Besitz lassen. Du müsstest mit einer Teilungsversteigerung rechnen.
  2. Die Darlehensverträge mit der bestehenden Restschuldversicherung oder Risikolebensversicherung. Eine Restschuldversicherung kann die Risiken Tod, Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit abdecken. Sie zahlt bei Eintritt der versicherten Risiken den Kreditbetrag zurück, sofern keine anderen Ausschlußkriterien (z.B. bestehende Wartezeiten, Suizid, selbst verschuldete Arbeitslosigkeit, Risikoeintritt aufgrund eines vor Vertragsabschluß bekannten Zustands) vorliegen. Eine Risikolebensversicherung kann auch den ausstehenden Kreditbetrag decken, kann aber auch einen fixen Ausgleichsbetrag oder einen gewissen Maximalbetrag auszahlen. Das kommt auf die genauen Versicherungsbedingungen an. Im Zweifelsfall (falls Ausschlußgründe greifen) bist Du als Rechtsnachfolger verantwortlich für die Rückzahlung der Darlehen.

Punkt 1 ist gesetzlich geregelt. Das ist schlichtweg ein Erbfall, bei dem ggf. auch Erbschaftssteuer - je nach Höhe des verbleibenden Vermögens - anfallen kann.

Punkt 2 ist eine vertragliche Vereinbarung zu den Darlehen und der Restschuldversicherung oder Risikolebensversicherung. Hier hilft nur zur Klärung ein Studium der Verträge und AGB. Eine Restschuldversicherung sollte generell im nicht selbst verschuldeten und nicht auf eine verheimlichte Vorerkrankung zurückzuführenden Todesfall das Darlehen ablösen.

Julasfs 
Fragesteller
 02.10.2023, 09:36

Dann bringt eine Kreditversicherung doch nichts, oder? Das Eigentum geht vollständig auf mich über, nicht teilweise. Weil meine Mutter einen Verbraucherkredit aufgenommen hat und es nichts gab, „auf der Grundlage, einen Kredit aufzunehmen und nach einem Haus zu fragen“

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Eifelia  02.10.2023, 09:53
@Julasfs

Auch hier: Hast Du die Antwort nicht gelesen?

Auch Gandalf94305 schreibt es klar:

"Sie zahlt bei Eintritt der versicherten Risiken den Kreditbetrag zurück, sofern keine anderen Ausschlußkriterien (z.B. bestehende Wartezeiten, Suizid, selbst verschuldete Arbeitslosigkeit, Risikoeintritt aufgrund eines vor Vertragsabschluß bekannten Zustands) vorliegen"

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gandalf94305  02.10.2023, 17:16
@Julasfs

Das stimmt so nicht ganz. Wenn Deine Mutter beispielsweise einen Kredit mit Grundschuld auf der gesamten Immobilie (mit Deiner Zustimmung) aufgenommen hat, dann erbst Du zwar den Anteil am Haus der Mutter, aber auch die Grundschuld. Gibt es dann keine Restschuldversicherung, fällt die Pflicht zur Bedienung der Raten Dir als Alleinerbe zu. Kannst Du das nicht, so wird die Grundbesicherung verwertet und das Haus ist weg.

Die Restschuldversicherung ist in der einfachsten Form eine Risikolebensversicherung, die mit der Restschuld schrittweise kleiner wird. Manche Versicherungen decken auch noch ggf. zu zahlende Vorfälligkeitsentschädigungen ab.

Wenn es ein Verbraucherkredit war, dann gibt es zwar keine Grundschuldbesicherung, aber meistens macht auch die Restschuldversicherung dann keinen großen Sinn, da es um 1-3 Gehälter im Umfang geht. Bereitet das bereits Probleme beim Ausfall, dann war der Kredit ohnehin sehr knapp vergeben, d.h. von Anfang an riskant.

Restschuldversicherungen können günstiger als separat abgeschlossene Risikolebensversicherungen sein, wenn sie über einen Gruppenvertrag der Bank laufen, die durch den Schuldnerpool ein im Mittel besseres Risiko erreichen als eine Einzelperson.

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Den versicherten Kredit erbst Du ja gar nicht mehr.

Die Versicherung wird mit dem Tod DEiner Mutter fällig.Dass die Bank die Zahlung bei der Versicherung anfordert,ist Verwaltungskram.

Der Tod löst verschiedene Sachen aus-

Das Du Erbe wirst.Das Haus ist in dem Moment Deins. Zwar würde eine Erbausschlagung möglich sein udn dann zurück wirken, aber erstmal ist es Deins.

Der Tod löst eben auch den Anspruch der Bank auf die Versicherungszahlung aus. Gleichzeitig damit auch das Recht,die Grundschuld zu löschen,aber natürlich muss der "Papierkram" noch erledigt werden.

Also nach dem Sachverhalt würdest Du einmit einem Kredit belastetes Haus erben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.
Julasfs 
Fragesteller
 02.10.2023, 09:39

Wozu dient dann diese Kreditversicherung im Todesfall, wenn ich trotzdem die Folgen tragen werde? In meiner Überlegung dachte ich, dass ich das Haus erben würde und die Schulden nur ohne Versicherung bleiben würden und ich sie abbezahlen müsste. Und diesen zweiten Kredit mit Versicherung wird es nicht mehr geben.

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Eifelia  02.10.2023, 09:52
@Julasfs

Hast Du eigentlich gelesen, was Dir geschrieben wurde?

wfwbinder schrieb doch klar:

"Den versicherten Kredit erbst Du ja gar nicht mehr.

Die Versicherung wird mit dem Tod DEiner Mutter fällig.Dass die Bank die Zahlung bei der Versicherung anfordert,ist Verwaltungskram."

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wfwbinder  02.10.2023, 11:12
@Julasfs
Wozu dient dann diese Kreditversicherung im Todesfall, wenn ich trotzdem die Folgen tragen werde?

Ich habe doch klar geschrieben, dass die Kreditversicherung den Kredit zahltund Du nur den anderen Kredit übernimmst.

Warum liest Du die Antworten nicht,die man Dir gibt.

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Noch ist ja der Todesfall Deiner Mutter nicht eingetreten. Aber wenn Deine Angaben stimmen wird der der Erbfall eintreten, falls Du das Erbe nicht innerhalb der gesetzten Frist ausschlägst. Den nicht versicherten Kredit mußt Du weiter abbezahlen, der versicherte Kredit wird direkt vom Versicherer mit der Sparkasse abgerechnet. Bei der Erbausschlagung gibt es verschiedene Möglichkeiten, aber als vorsichtiger Mensch wirdt Du Dich darüber bereits informiert haben.