mein vater ist vor 2 jahren gestorben,meine mutter hat das haus geerbt,

4 Antworten

Du must Dir zunächst einmal den Unterschied zwischen Erbe und Pflichtteil bewußt machen. Als Erbe gehört Dir der Nachlaß, je nach Erbanteil ganz oder teilweise. Das Pflichtteil ist ein Anspruch, der bestimmten Personen -Kinder des Erblassers gehören dazu- dann zusteht, wenn sie kein Erbe bekommen. Hier geht alles an Deine Mutter. Du hast aber am Erbe des Vaters (nur an dem!) Anspruch auf den Pflichtteil in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Schuldnerin des Pflichtteils ist Deine Mutter.

  1. Nach einem Testament fragen: Ohne eins wäre dir nämlich bereits dein Erbe nach der gesetzlichen Erbfolge zugefallen und es bestünde ein Auszahlungsanspruch gegen die Erbengemeinschaft. Im Zustand der Zugewinngemeinschaft verheiratet, teilst du dir mit deinen Geschwistern die Hälfte des auf deinen verstorbenen Vaters enbtfallenden Reinnachlass (die andere Hälfte gehört seiner Frau).

  2. Wurde deine Mutter zur Alleinerbin durch (gemeinsames) Testament bestimmt, kannst du innerhalb einer Verjährungsfrist von 3 Jahren noch deinen Pflichtteil fordern: Der beträgt die Hälfte des unter 1. genannten Erbteils in Geld.

  3. Dafür hast du einen Auskunftsanspruch über den Nachlass, also eine Verzeichnis aller Vermögens- und Schuldenwerte deines Vaters abzgl. Beerdigungskosten und anteilige Ehe-Verbindlichkeiten an seinem Todestag.

  4. Als Pflichtteilsberecihtigte kannst du auf Kosten der Erben deinen Anspruch durch Stufenklage durchsetzen und einen Anwalt mit Wahrnehming deiner Rechte beauftragen, wenn hier gemauert wird.

G imager761

bibo: Erst mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen nach § 1922 (1) BGB als Ganzes auf eine oder mehrere Personen (Erben) über. Deine Mutter lebt und wenn du zu ihrer keinen Kontakt mehr hast, scheidet auch die Möglichkeit einer vorweggenommen Erfolg aus. Fordern kannst du "vorzeitig" viel, erfüllen muss deine Mutter nicht.

Nachdem deine Mutter alles geerbt hat, muss ein Testament vorhanden sein. Dann kannst du als Sohn den Pflichtteil fordern.