Makler Courtage?
Ich muss mein Elternhaus verkaufen, da es nach dem Tod meiner Eltern, für mich zu groß ist.
Und da man nicht weiß, welche Kosten noch auf einem zu kommen.
Da ist so etwas ja nicht ständig mache. bin ich da etwas unsicher.
Ich wohne selbst in dem Haus, habe aber noch nicht das richtige für mich gefunden.
Die Maklerin sagt:" Das ist kein Problem, wir können einen Käufer auch etwas hinhalten." Das mag ja sein, aber was ist ,wenn ich wirklich nicht das passende finde. Ich möchte ja nicht auf der Straße stehen.
Und dazu habe ich jetzt einen Schriftsatz im Maklervertrag gefunden, welcher mir nicht ganz klar ist.
Der lautet:" Sollte der Auftraggeber während der Vertragslaufzeit, seine Verkaufsabsicht aufgeben,(ohne das der Makler einen geeigneten Kaufinterressenten nachweisen kann) verpflichtet sich der Auftraggeber , den Makler , die nachgewiesenen Aufwendungen zu ersetzen, die sich unmittelbar aus der Auftragsbearbeitung ergeben haben."
Natürlich verstehe ich den Inhalt, ich will meine Verkaufsabsicht ja auch nicht aufgeben, aber ich frage mich, wenn der Makler jetzt einen Käufer hat, ich aber noch nicht unterschreiben will und der Käufer springt wieder ab, weil es ihm zu lange dauert, muss ich dann auch einen Aufwendungsersatz bezahlen, wenn kein zweiter Käufer auftaucht?
Etwas kompliziert, aber man hantiert ja nicht alle Tage mit größeren Summen herum.
1 Antwort
Mach dir keinen Kopf. Das ist eine übliche Regelung, mit der der Makler sich gegen deinen "Absprung" absichert und in fast allen Maklerverträgen so enthalten.
Der Ansatz, erstmal einen Kaufinteressenten zu finden und alles weitere dann zu klären, ist genau richtig. Du kannst dann schonmal besser finanziell planen und der Zeitrahmen für den Verkauf ist ohnehin frei verhandelbar.
Ja aber das ist doch völlig logisch. Du hast einen Maklerauftrag erteilt. Wenn der Makler einen passenden Kunden findet und du dann aber nicht verkaufen willst, musst du die Aufwendungen des Maklers erstatten. Das ist absolut üblich und auch verständlich. Niemand arbeitet umsonst.
Es ist auch normal, dass im aktuellen Umfeld steigender Zinsen die Preise von Immobilien fallen. "Unter Wert" ist daher vermutlich eher ein subjektives Empfinden. Aber nochmal: es ist DEIN Haus. Der Makler kann es nicht gegen deinen Willen verkaufen. Im Fall des Nichtverkaufs hat er aber Anrecht auf Ersatz seiner Aufwendungen.
Für mich hat der Makler nicht den richtigen Käufer gefunden.
Ich habe einen Maklervertrag erteilt, zu einem bestimmten Preis.
Da der Makler den schon etwas heruntergeschraubt hatte, habe ich ihm ganz klar gesagt, dass bei diesem Preis keine Tolelanzgrenze mehr vorhanden ist, weil mein Nachbar das Haus auch kaufen wollte, er hat aber, zu wenig geboten. Nun präsentiert mir der Makler einen Käufer, mit fast dem gleichen Preis und seine Maklerprovision muss ich dann auch noch bezahlen. Das macht für mich keinen Sinn, das ich ja ein Verlustgeschäft.
Und er liefert mir nur einen Käufer. Wer sagt mir den, daß er mit dem nicht befreundet ist.Auch bei der Vermarktung, hat er nicht gehalten, was er versprochen hatte. Zu mir sagte er:" Wir inserieren in sämtlichen Immobilienplattformen". Nichts habe ich davon gesehen. Das Haus wurde bei ebay kleinanzeigen angeboten und das wars. Das ist für mich unprofessionell.
Ich mach mir aber einen Kopf. Jetzt noch mehr, da mein Makler, auf Teufel komm raus, das Haus verkaufen will, auch weit unter Preis und gegen meinen Willen. Die Provision bekommt er vielleicht nicht, aber er könnte seine Aufwendungenauf mich Anwälte, obwohl er die ganze Zeit gegen mich arbeitet.