Doppelte Maklerprovision bei Mehrfamilienhaus?
Wir wollen ein Zweifamilienhaus in Raum Düsseldorf (NRW) >500k€ kaufen. In dem Maklervertrag hält der Makler fest, dass wir als Käufer 5,95% Provision zu zahlen haben. Weiter steht im Vertrag, dass der Verkäufer (der den Makler beauftragt hat) den gleichen Betrag zu zahlen hat ( "Die höhe der Provision, die der Verkäufer versprochen hat, entspricht dem Betrag, der unter Ziffer 1 des Vertrags vereinbart wurde.") d.h. Insgesamt sind das fast 12% Maklercourtage.
-> Bei Einfamilienhäusern ist die Sachlage nach der Gesetzesanpassung klar. Beide Käufer und Verkäufer zahlen zu gleichen Teilen. Die Gesamtprovision kann max. ca. 7% (Je nach Bundesland abweichend) betragen d.h. max 3,5% pro Partei.
Frage: Ist das in diesem Fall bei Mehrfamilienhäusern überhaupt erlaubt dass er je 5,95% abrechnet oder muss der Makler sich an die Maximalgrenze halten?
Wenn Ja, muss der Makler uns nachweisen, dass er die 5,95% von Verkäufer bekommen hat, bevor wir unseren Teil bezahlen?
1 Antwort
Es gibt zwar "Richtwerte" zur Maklerprovision beim Kauf/Verkauf von Immobilien, aber gesetzl. Höchstwerte gibt es nicht.
Diese sind frei verhandelbar.
Und nein, der Makler/Verkäufer muss euch nichts nachweisen!
Ihr habt euren Anteil fristgerecht zu zahlen, mehr aber auch nicht.