Lohnt es sich, mit der EST-Erklärung auf die Erträgnisaufstellung von Ebase zu warten?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Normalerweise enthält die Steuerbescheinigung für Dein Depot am Ende der Aufstellung einen Vermerk, dass ausländische thesaurierende Fonds (bzw. Fonds mit ausschüttungsgleichen Erträgen, die ggf. noch nicht dem Steuerabzug unterlagen) vorliegen. Da sich die Besteuerung seit 2018 vereinfacht hat, ist dies momentan nur dann speziell zu berücksichtigen, wenn Veräußerungen von ausländischen thesaurierenden Fonds mit Kaufzeitpunkt vor 2018 vorliegen, für die Du bereits in den Jahren vor 2018 die jährliche Besteuerung durchgeführt hast. In diesem Fall bekommst Du nämlich die in den Vorjahren bereits gezahlten Steuerbeträge (die ja nun bei den Verkäufen nochmals abgezogen wurden) zurück.

Früher musste man zur Bestimmung der jährlich zu versteuernden Beträge auf die Erträgnisaufstellung bzw. die Publikation im Bundesanzeiger warten. Das ist heute nicht mehr so und die Daten von vor 2018 ändern sich ja nicht mehr. Mit den Daten aus der Steuerbescheinigung kannst Du daher jetzt vollwertig die Einkommensteuererklärung - auch mit den Fonds - abschließen. Es ist nicht mit Neuigkeiten aus der (ohnehin ja nur informationellen) Erträgnisaufstellung zu rechnen, die Deine Steuerlast verändern.

postbankopfer 
Fragesteller
 21.04.2021, 17:28

@gandalf: besten Dank für die Erläuterung!

"wenn Veräußerungen von ausländischen thesaurierenden Fonds mit Kaufzeitpunkt vor 2018 vorliegen, für die Du bereits in den Jahren vor 2018 die jährliche Besteuerung durchgeführt hast"

Ja, in 2020 habe ich 2 Fonds veräußert, welche ich 2010 bzw. 2016 gekauft hatte (LU0093746120+LU0351545230)

Empfiehlt es sich in in diesem Fall, Ausdrucke von den alten Kaufbelegen und den jährlichen Thes.-Anzeigen der Steuererklärung beizulegen? Oder ist dies nicht notwendig?

Nochmals vielen Dank

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gandalf94305  22.04.2021, 01:24
@postbankopfer

Nein, das ist nicht nötig und würde ja auch nichts bringen.

Die Besteuerung ausschüttungsgleicher Erträge in den Jahren 2010 bzw. 2016 bis 2017 hätte in diesen Jahren stattfinden müssen.

Hast Du das gemacht, dann wird jetzt einfach die Position "nachrichtlich: ausschüttungsgleiche Erträge aus den Vorjahren" von den Veräußerungsgewinnen in der ESt-Erklärung abgezogen. Das Finanzamt weiß ja, was Du in den Vorjahren erklärt hast. Die Bank hat alles in Bezug auf Kauf, Transaktionskosten, Verkaufserlös und thesaurierte Erträge der Vorjahre bereits berücksichtigt.

Hast Du das nicht gemacht, dann gibt es keine Doppelbesteuerung, sondern nur die eine jetzt beim Verkauf. Auch hier ist nichts einzureichen.

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Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du mit den Daten der Erträgnisaufstellung eine höhere Steuerersttaung bekämst. Die zu versteuernden Erträge sollten alle in der Steuerbescheinigung enthalten sein, was für einen Sinn hätte sonst eine Steuerbescheinigung?

Wenn sich später in der Erträgnisaufstellung wirklich andere Zahlen ergeben sollten, müsstest Du doch wohl ohnehin eine korrigierte Steuerbescheinigung von ebase erhalten, die Du dann dem Finanzamt nachreichen könntest.

Du bekommst eine Steuerbescheinigung und eine Erträgnisaufstellung und die kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen?

Wirkt etwas absurd. Du kannst mit der Steuerbescheinigung die Einkünfte erklären. Dass später noch etwas gegenteiliges kommt, wage ich zu bezweifeln.

Das mit den ausländischen thesaurierenden Fonds hat sich schon 2018 geändert und ich denke, dass das inzwischen jede Depotstelle im Griff hat.

Das solltest Du dann machen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung