Braucht mein Steuerberater die Erträgnisaufstellung für meine jährliche Einkommenssteuererkl.?

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Das hängt von Deiner Erwartungshaltung an Deinen StB ab.

Wenn er Dir die Anlage KAP "ordentlich" ausfüllen soll für die Günstigerprüfung und KiSt-Ermittlung, dann mag die Steuerbescheinigung reichen.

Wenn Du aber eine Prüfung auf korrekte Wiedergabe der diversen KAP-relevanten Vorgänge für die Steuerbescheinigung haben willst, dann muß er nicht nur die Erträgnisaufstellung, sondern auch die Einzelabrechnungen haben. Ich gucke mir z. B. an, ob bei der Gewinn-/Verlustermittlung von Wertpapierverkäufen auch die richtigen Kaufkosten (einschl. sämtlicher Nebenkosten) angesetzt worden sind.