Lohnsteuer als Student zurückholen trotz „normalen Vertrags“?

2 Antworten

Das ergibt keinen rechten Sinn.

Der Werksstudentenstatus ist mit keinem Wahlrecht verbunden - entweder Du bist Werkstudent oder nicht.

Da man in der vorlesungsfreien Zeit mehr als 20 Wochenstunden arbeiten darf, wenn man nicht mehr als 26 Wochen arbeitet, bist Du der Schilderung nach Werkstudentin. Die Frage ist also, ob der lohnabrechnenden Stelle dies auch nachgewiesen wurde? Nimm Kontakt zu dieser auf und frag nach!

https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/versicherung-faq/haeufige-fragen-zu-studenten-und-praktikanten/mehrarbeit-20-std-werkstudent-vorlesungsfreie-zeit-2036718?tkcm=ab

(=> Beratungsblatt!)

Natürlich kannst und solltest Du eine Steuererklärung abgeben - die Statusklärung wäre aber deutlich interessanter, denn der Löwenanteil der Abgaben dürften Sozialversicherungsbeiträge sein, und die bekommt man mit einer Steuererklärung nicht zurück. Auf die Lohnsteuer hat der Status dagegen überhaupt keinen Einfluss.

Leamarie123 
Fragesteller
 23.08.2023, 14:36

Vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort! In meinem Vertrag steht eben nur „Aushilfe“ und nicht „studentische Aushilfe“. Daher dachte ich, dass mein studentischer Status vielleicht nicht mehr relevant sei, da es eben nicht im Vertrag vermerkt ist?

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Werkstudent, oder nicht sieh Dir erstmal Deine Abgaben an.

Wie vielist Lohnsteuer? Das ist das einzige, was zurück zu holen ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986