Pflichrpraktikum im Studium: Pendlerpauschale?
Liebe Community,
ich bin Studentin und muss im Rahmen meines Masterstudiengangs zwei Pflichtpraktika ableisten. Ich habe nun ein 3 monatiges bezahltes Praktikum angeboten bekommen - 970 euro netto. Allerdings möchte ich nicht umziehen, sondern die 200 km zum Prakitkumsplatz aufgrund der günstigen Zuganbindung pendeln.
Nun zu meiner Frage: Kann ich die anfallenden Kosten im Sinne der Pendlerpauschale als Verlustfeststellung bzw. Werbungskosten absetzen?
Herzlichen Dank schon im Voraus für jede Antwort! Yadira
2 Antworten
Evt. noch als Nachtrag (ich weiß nicht inwiefern es relevant ist): Es handelt sich um ein konsekutives zweitstudium (d.h. ich habe bereits ein Diplom und mache nun noch einen konsekutiven, interdisziplinären Master) Yadira
ich sehe hier nur jobbezogene Werbungskosten, die das zu versteuernde Einkommen verringern. Ich sehe keine ausbildungsbezogenen Ausgaben, die als Verlustvortrag zu sehen wären.
Ich hoffe, die Steuerexperten melden sich noch.