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Kontokorrentkredit Sollzinssatz auf Basis 3-Monats-EURIBOR + Aufschlag und weitere Fragen?

Hallo,

habe ein paar Fragen bzgl. eines Kontokorrentkredits welchen ich beabsichtige, mit einer meiner Hausbanken abzuschließen.

Im zu unterschreibenden Vertrag schreibt die Bank:

"Der Sollzinssatz ist veränderlich und wird auf Basis des 3-Monats-Euribor vom 18.11.2021 (Wert: -0,564%) zuzüglich eines Aufschlagen von b.a.w. 1,850 Prozentpunkten berechnet und kaufmännisch auf das nächste 1/100% gerundet.

Es gilt als vereinbart, dass der Wert des EURIBOR mit „Null“ angesetzt wird, sofern der veröffentlichte EURIBOR kleiner als „Null“ wäre.

Der veränderliche Sollzinssatz beträgt daher 1,850% p.a. Und gilt bis zum ersten Anpassungstermin , der auf den Tag der Unterfertigung des Kreditvertrages durch dalle Kreditnehmer erfolgt."

-> Was bedeutet das im konkreten für mich: ist dies normal und die Regel? Welchen genauen Zinssatz habe ich dann? Wird der Zinssatz von 1,850 dann aufgerundet? Auf welchen Wert?

Weitere Fragen:

"Kreditbereitstellungsprovision: Kreditbereitstellungsprovision in Höhe von 0,188% pro Kalenderquartal für den nicht ausgenützten Rahmenteil im Nachhinein."

-> ist das noch die Regel, dass man für nicht beanspruchtes Geld eine Bereitstellung zahlen muss?

Sicherheiten:

Der Kreditnehmer stellt dem Kreditgeber … nachstehende Sicherheiten:

Neu zu bestellen: Buchgrundschuld in Höhe von EUR 200.0000 zzgl. 18,00% jährliche Zinsen …

-> was bedeuten die 18,00% Zinsen?

-> Wer trägt in der Regel die Kosten des Notares für die Bestellung der Sicherheiten?

Folgen bei Zahlungsverzug: Falls der Kreditgeber einen seitens des Kreditnehmers im Rahmen dieses Kreditvertrages zu entrichtenden Betrag nicht am Fälligkeitstag erhält, so hat der Kreditnehmer auf den überfälligen Betrag für den Überziehungszeitraum Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu bezahlen.

-> Was ist die gesetzliche Höhe?

Und noch zum Schluss: was rechnet eine Bank mit sog. "Spesen" ab? Obendrein zur Kontoführung werden sog. "Spesen" erhoben - ist das die Tasse Kaffee welche ich beim Banktermin bekomme? :D

Vielen Dank im Voraus!

Darlehen, Darlehensvertrag, Spesen
Wie rechne ich Fahrtkosten und Spesen als Kleinunternehmer und GbR ab?

Nehmen wir an A und B haben zusammen eine GbR gegründet.

Diese GbR stellt eine Dienstleistung an Unternehmen C. Im Zuge der Dienstleistung entstehen Fahrtkosten (30ct/Kilometer) insgesamt 100€ und zudem fallen Verpflegungskosten insgesamt 11,9€ Netto an. Die GbR stellt dem Unternehmen C nun eine Rechnung i.H.v. 1110€ +19% MwSt.(1000€ für die Dienstleistung + 10€ Bruttobetrag der Verpflegungsaufwände und 100€ Fahrtkosten.). Da alles von Gesellschafter A geleistet wurde, möchte dieser das Geld von der GbR zurückbekommen. Er nimmt die Kleinunternehmerregelung in Anspruch und stellt seine Leistung über 1000€ zzgl der 11,90€ Verpflegung in Rechnung. Dabei wird natürlich keine MwSt. ausgewiesen und die Originalbelege der Verpflegung gehen an die GbR. Die GbR reicht die Belege für einen Vorsteuerabzug beim Finanzamt ein und zahlt die 190€ USt. für die Dienstleistung an das Finanzamt. Damit sollte bis auf die Fahrtkosten alles steuerlich korrekt abgegolten sein. Liege ich damit richtig?

A ist zu diesem Auftrag 333,3 km mit seinem Privatwagen gefahren und hat lt. der Kilometerpauschale von 30ct insgesamt einen Aufwand von 100€. Wie wird das ganze jetzt steuerlich geltend gemacht. Rein logisch gäbe es für mich hier 2 Möglichkeiten.

1. Die GbR macht die Kosten beim Finanzamt als Fahrtkosten geltend und A bekommt 119€. In diesem Fall würde A 0,357€/km bekommen. Die Frage hier ist, wer zahlt die Steuern, Ist es damit abgegolten, dass A bereits bei Sprit, Kfz.Steuer etc gezahlt hat.

2. Die GbR zahlt auch davon 19% an das Finanzamt, wodurch A nur 30ct bekäme. Bei dieser Variante würde das Finanzamt aber doppelt kassieren, da für die Fahrt ja o.g. Steuern (Sprit etc.) bereits gezahlt wurden. Welche der zwei (oder welche weiter Möglichkeit) wäre steuerrechtlich korrekt?

Steuern, UST, Abrechnung, Fahrtkosten, Kleinunternehmerregelung, Spesen
EÜR Kilometerpauschale vs. Spesen - wie richtig verbuchen?

Hallo,

ich habe eine Frage - Finanzamt wurde schon kontaktiert, die verwiesen mich an einen Steuerberater, weil die Frage scon zu speziell wäre, was aber wegen der Verhältnismäßigkeit der Kosten zu teuer wird.

Also: ich habe bei meinem Kleinunternehmen einen Kunden, für den ich immer mal ausser Haus bin und mit dem Privat-PKW zu den Einsatzorten fahre.

Ich kann ja generell für die Fahrten mit Privat-PKW die Kilometerpauschale von 30ct als Ausgaben in meiner EÜR verbuchen. Nun ist der Kunde aber bereit, mir pro gefahrenen Kilometer 25ct zu zahlen - aber nicht für alle Termine, sondern nur erfolgreiche.

Wie verbuche ich das richtig?

Variante 1: ich habe gelesen, dass Spesen steuerfrei sind und so eingenommen werden können. Dann aber darf keine Kilometerpauschale berechnet werden, sondern nur die Differenz. Also meine Kilometerpauschale nicht in die EÜR einpflegen und die Spesen ebenfalls nicht, sondern wenn, dann nur die Differenz - richtig?

Variante 2: Ich setze die Kilometerpauschale wie gewohnt in der EÜR als Ausgabe an, und rechne dann die Spesen als Einnahme gegen - so würde ich dann auch die "fehlenden 5 ct" als Differenz automatisch berechnen, da die ja übrigbleiben. Und die Termine, für die ich nur Kosten, aber keine Spesen bekommen hätte, wären automatisch korrekt abgerechnet.

Was davon ist richtig oder geht?

Variante 2 erscheint mir am einfachsten, zumal ich vom Kunden keine Kilometerpauschale bekomme, wenn ich keinen Auftrag vor Ort an Land gezogen habe, aber dennoch die Ausgaben der Fahrt hatte. Aber ist das so korrekt?

Danke!

eÜr, Kleinunternehmer, Kilometergeld, Spesen

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