Lebenslanges Wohnrecht bei Eigentümerwechsel?
Hallo!
Situation:
Meiner Mutter gehört ein Dreifamilien Haus...
Ganz oben wohnt keiner mehr, in der Mitte mein Onkel+Frau.Unten wohnt meine Mutter.
Meiner Mutter gehört das Haus alleine und möchte verkaufen. Mein Onkel+Tante haben auf einem einfachen Zettel lebenslanges Wohnrecht mit Zusatz von Beteiligung von Reparaturen( Dach und Fenster) weiter nichts.( keine Miete oder so)Es steht nichts von alldem im Grundbuch. Jetzt wo mein Onkel erfahren hat vom Verkauf, dreht er völlig am Rad.Wie verhält sich das nun mit so einem einfachen Zettel? Darf er bei Eigentümerwechsel trotzdem dort ohne Miete oder überhaupt wohnen bleiben?
2 Antworten
Wenn das Wohnrecht nicht im Grundbuch eingetragen ist, kann die Immobilie insoweit lastenfrei verkauft werden.
Zivilrechtlich hat Dein Onkel ggf. einen Anspruch gegen Deine Mutter auf entgeltlichen Ausgleich des Wohnrechts. Kommt auf den "Zettel" an und auf seinen Anwalt.
Am besten ist es immer, sich gütlich zu einigen. Da spart man sich diverse Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten.
Vermutlich nicht ohne Grund hatte Deine Mutter ihrem Bruder damals das Wohnrecht eingeräumt, es ist wohl das frühere Elternhaus der beiden? Und nun will Deine Mutter ihm sein zuhause einfach entziehen? Da würde ich auch am Rad drehen. Es sei denn, es gibt nachvollziehbare Gründe und entsprechende Kaufpreisbeteiligung. Ohne Gewähr.
Ich lese nichts von Nießbrauch, aber um den "Zettel" geht es natürlich.
Ich versuche heute mal meine Mutter zu fragen wo der Zettel steckt( sie wird langsam dement:(
Wenn Di Mutter wirklich dement wird, ist einle geboten, denn nur wenn ein Notar die Testierfähigkeit Deiner Mutter anerkennt kann sie solche Rechtsgeschäfte noch alleine tätigen.
Mit dem "einfachen Zettel" kann er den verklagen der sich nicht an den Zettel gehalten hat. Das wäre deine Mutter.
Sie müsste das Wohnrechts ins Grundbuch schreiben, damit es wirkt., Da würde den Wert des Hauses je nach Alter der stark reuzieren.
Unfair wäre es auch wenn Onkel das Haus in Schuß hält und Mutti nun den Reibach machen will.
Was immer auch genau auf den Zettel stehen mag
Vielen Dank erstmal für die Antwort:)
du schreibst:
Unfair wäre es auch wenn Onkel das Haus in Schuß hält und ....
das ist es ja, mein Onkel macht keinen Handschlag. Deshalb möchte sie es verkaufen, sie ist auch nicht mehr die jüngste.
und das mit dem Grundbuch wird sie vermutlich nicht mehr machen.
Ich selbst sehe es so ,das mein Onkel Pech hat, er hätte seine Hälfte nicht einfach abgeben sollen ( bzw das Wohnrecht eintragen sollen)dann hätte er jetzt keine Probleme .
Er hat nämlich seine Hälfte abgegeben und legt die Füße hoch und macht garnichts .
da geb ich auch meiner Mutter Schuld, das sie nix vernünftig geregelt hat.
Ich versuche heut mal herauszufinden wo der Zettel steckt, dann kläre ich euch alle auf ;-)
Es kommt ja noch dicker, denn er zahlt ja auch keine Miete für seine Wohnung. Da wird zudem noch das Wohnrecht mit Niesbrauch verwechselt. Ich würde zugerne einmal den Zettel auf dem das vereinbart wurde sehen. Was hat die Beteilgten damals bewogen solch eine weitreichende Vereinbahrung zu treffen, ohne diese über das Grundbuch abzusichern.