Wohnrecht eingetragen im Grundbuch, kann ich Miete verlangen

3 Antworten

Um sich der Frage zu nähern, ist eine Miete gerechtfertigt, oder nicht. Dient es also dazu einfach die Wohnung zu sichern, die Kosten müssen aber getragen werden, oder gab es einen Grund das Wohnrechtkostenlos zu machen, sollte man prüfen:

  1. Warum wurde das Wohnrecht eingetragen.

  2. Gab es für das Wohnrecht eine Gegenleistung?

  3. Die nebenkosten sind auf jeden Fall zu leisten.

  1. Weil wir und darauf eingelassen haben. Leider.
  2. Keine Gegenleistung sondern wir mussten das Haus kaufen um es vor der Versteigerung zu retten.

  3. Nebenkosten, können nicht bezahlt werden da die Rente ca. 450 Euro beträgt. Zuerst hat die Stadt einen Mietvertrag akzeptier, dann wurde er aber wieder abglehnt.

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@Distel

Wenn ich es richtig verstehe, war es das Haus der Familie. Die Zwangsversteigerung drohte und ihr habt gekauft. gleichzeitig ein Wohnrecht für die Mutter/chwiegermutter eingetragen.

War das denn nciht teil des kaufpreises? wie wurde der seinerzeit bemessen? nur nach der Restschuld bei der Bank?

Wurde das Wohnrecht im Kaufvertrag bestellt, oder mit einer gesonderten Urkunde?

Ich würde es mal so sagen:

Wenn der kaufpreis einschl. Wert des Wohnrechts dem Wert des Hauses entspricht, oder geringer ist, keine Chance wenn man sich auf einen Rechtsstreit mit der Stadt einläßt.

Wenn das Haus voll bezahlt wurde udn das Wohnrecht so ein i-Tüpfelchen ist, damit die Dame ihre innere Ruhe hat , dass sie nicht aus ihrem früheren Haus fliegen kann, dann könnte man das mit dem Mietvertrag evtl. durchfechten.

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@wfwbinder

Der Kaufpreis war 200000 DMark, und für 170000 DMark hätten wir neu Bauen können, und nur damit das Haus nicht versteigert wird haben wir das gemacht. Schwiegermutter würde ja Miete zahlen wollen, aber da war so eine Dame bei der Stadt die meinte das es usus wäre bei den Bauern kostenloses Wohnrecht. Aber wir haben keinen Bauernhof gekauft sondern ein Zweifamilenhaus, aber davon wollte die Dame bei der Stadt nichts wissen.

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@Distel

Na wenn das bei Bauern üblich ist, dann muss esnatürlich immer so sein, entschuldige bitte, dass ich es übersehen habe.

Quatsch, ich bin selbst vom Land und das ist bei den Bauern völlig anders. Die übertragen einen laufenden landwirtschaftlichen Betrieb. . Da wird oft auch noch Versorgung, oder Teilversorgung mit vereinbart bis zu Regelungen, dass jedes jahr ein Schwein geschlachtet und zerlegt zu liefern ist.

Da das Haus ja anscheinend voll bezahlt, wenn nicht überbezahlt wurde, würde ch versuchen es durchzufechten.

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Es steht aber nirgenwo das dieses Wohnrecht kostenlos ist. Kann ich hier Miete verlangen?

Nein, wenn bei der Einräumung des Wohnrechts keine Regelung dafür getroffen wurde, kannst Du das nicht verlangen (was würde sonst das Wohnrecht noch bedeuten?).

Wenn keine Regelung getroffen wurde, kannst Du allenfalls die Nebenkosten verlangen.

Was für einen Sinn sollte ein Wohnrecht haben das entgeltlich ist? Deine Bekannten haben Dir Blödfug erzählt.