Miete trotz kostenlosem Wohnrecht?


17.02.2020, 08:58

Im Notariellen Vertrag steht nur ein lebtägliches kostenloses Wohnrecht und Abrechnungen für Nebenkosten gibt es keine. Es gibt noch einen Mietvertrag der besagt dass sie 450 DM im Monat bezahlen müssen.


19.02.2020, 19:38

So, jetzt hab ich mehr Infos... Der Mietvertrag wurde am 02.01 geschlossen und der Erbvertrag mit Eintragung in das Grundbuch, mit Wortlaut "erhält ein lebtägliches kostenfreies Wohnrecht", würde am 15.03. beurkundet.

3 Antworten

Und selbst diese Nebenkosten waren nur zu entrichten, wenn dies im Zusamenhang mit der eingetragenen Vereinbarung vertraglich festgehalten war.

Was steht denn in der notariellen Vereinbarung?

Wenn es jährliche Abrechnungen gab, was steht darin?

Hellsehen können wir nämlich leider nicht.

Die Kostenlast ergab sich aus dem Wohnungsrechtvertrag, den wir hier nicht kennen.