Ist Erb-Pflichtteil 'wirklich' PFLICHT,teil?

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Hier habe ich eine sehr interessante Seite zum Thema "Erbrecht - Pflege" gefunden:

http://www.advogarant.de/Infocenter/Rechtsinfo/Erbrecht/Grundsaetzliches/Pflege.html

Da ich aber nicht weiß, wie die Gesetzeslage zum Zeitpunkt des Todes deines Vaters war und du deinem derzeitig Anwalt nicht viel Vertrauen schenkst, empfehle ich dir, dich schnellstens nach einem neuen (Fach-) Anwalt umzusehen.

Ein Pflichtteil kann nur entzogen werden, wenn der Abkömmling

  1. dem Erblasser, dem Ehegatten des Erblassers oder einem anderen Abkömmling des Erblasser nach dem Leben getrachtet hat,

  2. sich einer vorsätzlichen körperlichen Misshandlung des Erblasser oder des Ehegatten, von dem er selbst abstammt, schuldig gemacht hat,

  3. sich eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens gegen den Erblasser oder dessen Ehegatten schuldig gemacht hat, die ihm gegenüber dem Erblasser obliegende Unterhaltspflicht böswillig verletzt hat, oder

  4. einen ehrlosen oder unsittlichen Lebenswandel wider den Willen des Erblassers führt. (heute lediglich Fälle erheblicher Kriminalität)

Quelle: Wikipdia

Zwei Punkte ann man dazu sagen:

  • Du hättest auf jeden Fall einen besseren Anwalt haben müssen. Aus Deinen Aussagen kann man zwar keine Werte ablesen udn daher nciht alles abwägen, aber "mehrere Jahre Jahre etwas pflege" ist ein weiter Begriff. Kann im Wert von 36 Monate a 400,- Euro, 14.400,- Euro, bis 5 Jahre a 1.000,- Mtl. gleich 60.000,- Euro gehen.

Der Wert des Hauses kann von 200.000,- (es muss ja noch Platz für 3 Geschwister haben, bis 500.000,- gehen.

Der Wert des Erbes ist um den Wert dieses Wohnrechts zu kürzen, was wieder unterschiedliche Werte ergeben kann.

Also schwierig zu ermitteln.

  • Das zweite wird Dich noch weniger erfreuen, nach § 2332 BGB verj#ährt der Anspruch auf den Pflichtteil 3 Jahre nach Kenntnis von der Erbschaft. Da Dir als Kind ja automatiswch klar war, das Du erben würdest wenn Dein Vater stirbt, ist wohl ncihts mehr zu holen.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Es sit genau zu unterscheiden,welchen Umfang das Erbe hatte; möglicherweise hat der Vater zu Lebzeiten das Haus gegen die Pflegeleistung eingetauscht. Damit war es dann aus der Erbmasse herausgenommen. Ebenso kann es mit dem Wohnrecht sein, das im Zuge einer Schenkung eingetragen wurde. Wenn solch eine Schenkung die 10 Jahresfrist überstanden hat, fällt sie ebenfalls aus der Erbmasse. Aber von dem beim Tod hinterlassenen Erbe steht die bis auf wenige Ausnahmen - siehe andere Antworten - der Pflichtteil zu.

Das Erbe kann aber deutlich geringer sein, als Du gedacht hast!

Der gesetzliche Pflichtteil wird nicht automatisch errechnet oder ausbezahlt. Er muss notfalls gerichtlich geltend gemacht werden! Dder Pflichtteilsanspruch verjährt aber in 3 Jahren von dem Zeitpunkt an, in welchem der Pflichtteilsberechtigte von dem Eintritt des Erbfalls und von der ihn beeinträchtigenden Verfügung Kenntnis erlangt!! Also ganz schnell prüfen ob diese Frist nicht abgelaufen ist. Die Pflege kann wohl abgezogen werden, aber ich vermute in 3 bis 4 Jahren kann nicht der Wert eines Hauses durch die Pflegekosten aufgefressen werden. Im Gegenzug muss aber berücksichtigt werden, was die Pflege in einem Heim in diesem Zeitraum gekostet hätte.

der pflichtteil steht dir auf alle fälle zu. notfalls musst du den einklagen. aber was ist das allein für eine perverse regelung, das das wohnrecht verfällt, wenn geheiratet wird? das ist doch schizophren. welche eltern wolen denn das die kinder keinen partner finden? ich persönlich hab mit meiner mutter und meinen geschwistewrn keinen kontakt mehr, seit mein vater gestorben ist. wenn meine mutter mal stribt, dann kann passieren was will, ich werde NIEMALS ein erbe davon annehmen, sondern dieses ausschlegen. mir reicht schon der knatsch jetzt, sollen dochdie anderen von mir aus erben was sie wollen, ich hab kein interesse daran. wenn du gegen deine geschwister klagst, dann wirst du auch keine freude mehr daran haben. recht hin oder her, recht haben ist auch wenn man es bekommt nicht immer auch eine gute sache