Lagern oder verkaufen?
Der Vormieter hatte mich im November gefragt gehabt, ob er sein Bett einen Monat im Keller unterstellen kann. Dafür erhielt ich einen Schaukelstuhl von ihm gratis. Nun haben wir fast schon Juli und er hat es nicht abgeholt.
Jeden Monat hab ich ihn wegen der Abholung um den 15. rum kontaktiert, seit April erhielt ich keine Antwort mehr. Fristen wurden mehrfach gesetzt, keine Antwort. Im Februar und März lautete seine Antwort er würde sich später nochmal melden. Er weiss dass ich den Stellplatz benötige.
Nun ist die letzte Frist mit dem Ultimatum, dass es sonst entsorgt wird, schon seit einer Woche vorbei. Kann ich es verkaufen/ entsorgen oder muss ich es lagern? Habe seine akt. Adresse nicht. Er ist Jurist, deswegen mache ich mir sorgen.
4 Antworten
Setze ihm schriftlich mit Einwurf Einschreiben eine letzte Frist zur Abholung und teile ihm mit, dass du dann die Sachen kostenpflichtig entsorgst. Außerdem würde ich ihm eine Rechnung über Lagermiete schicken und dann den möglichen Verkaufserlös mit dem Rechnungsbetrag verrechnen. Einfach verkaufen kannst du sein Eigentum nämlich nicht. Auch wenn er in Verzug ist, ist es immer noch sein Eigentum. Aber zur Gegenrechnung mit den Lagerkosten kannst du den Verkaufserlös heranziehen.
Du wirst doch fähig sein, seine Adresse rauszufinden! Vermieter fragen, Rückwärtssuche Telefonnummer, googlen nach dem Namen/Kanzlei etc ......
Auch ein Jurist muß das beweisen...
ich gehe recht in der Annahme, das du die Nachrichten an ihm noch hast...
ich würde es verschenken oder verkaufen...
dann haste vielleicht ein teil der Lagerkosten wieder hereingeholt
Ja, Nachrichten sind vorhanden. Hab die Sorge, dass ich angezeigt werde wenn ich es jetzt einfach an Bekannte gebe/ entsorge. Das Geld an sich ist mir egal, hab nur keinen Platz mehr, weil das Bett 80% des Kellers einnimmt und ich sogar schon die Abstellkammer vollgestellt habe - wie bei tetris- aber noch einige Sachen in der Wohnung rum stehen, die runter müssen.
wenn ich mir wegen jedem mimimi Sorgen machen würde, wäre ich zu nix gekommen... habe sogar mal mir nen anderen Anwalt genommen um gegen einen anderen Anwalt vorm landgericht zu klagen, hatte durch Vergleich meinen Verlust verschuldet durch den ersten Anwalt wieder zurück geholt...
Deine Sorge um eine Anzeige muß erstmal bewiesen werden, egal ob der Jurist ist...
ich würde es entsorgen ...hauptsache weg...den Schaukelstuhl kannst du ja als Erinnerung behalten ....
und der Jurist... schläft der jetzt auf ner Campingmatte?... offensichtlich hat er sich nen anderes Bett besorgt...
wieauchimmer... entsorge das und gut isses...
Das ist nur meine persönliche Meinung
mach es dir doch nicht so schwer
kann der Vormieter beweisen das du sein Bett einlagerst?
Nein?
werf es weg und gut ist
was soll denn passieren?, er meldet sich seit Ewigkeiten nicht auf Fristen und wird das auch in Zukunft nicht tun, also ab damit auf den Sperrmüll.
Schreibe doch einfach einmal nach der letzten Frist:
Sehr geehrter Herr xxxxxx,
ich habe gute Nachrichten für Sie.
Wie bereits mit der letzen Fristsetzung angekündigt, habe ich nunmehr meinen Keller geräumt und ihr Bett entsorgt.
Sie brauchen sich also nicht mehr kümmern!
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Yyyyyyyyy
Und Du entsorgst das dann natürlich erst einmal nicht und wartest ab, wie der Herr Jurist hierauf reagiert! Wenn dieser überhaupt reagiert!
Viel Erfolg 🍀🍀🍀
Ich habe seine Adresse nicht. Nur seine Telefonnummer und da kann ich ihn nicht erreichen. Auf Nachrichten antwortet er seit 3 Monaten nicht mehr.