Frage von mische 17.06.2012

Kreditausfall bei auxmoney oder smava als Verlust in der Steuererklärung

  • Antwort von weAct 18.06.2012
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    du legst kein Geld an, sondern vergibst einen Privatkredit. Und damit beginnen die Probleme, wenn es um die steuerliche Anerkennung von Verlusten geht.

    Bei Anleihen ist das möglich. Auch das ist ein Kredit. Und hier könnte man ansetzen, um eine steuerliche Anerkennung zu bekommen. Fraglich ist die Anerkennung wie die Beweisführung, dass der Kredit wirklich verloren ist.

  • Antwort von gandalf94305 17.06.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=FG%20Rheinland-Pfalz.../03

    Da bei der Vergabe eines Privatdarlehens über die genannten Plattformen keine sittliche oder moralische Verpflichtung im Spiel ist und es sich auch nicht um ein Darlehen an eine Kapitalgesellschaft oder den Arbeitgeber handelt, können Verluste aus dem Schuldnerausfall bei dieser Art von Darlehen nicht steuerlich geltend gemacht werden. Das wäre dann Privatvergnügen. Man hätte sich eben um sinnvolle Sicherheiten bemühen müssen.

  • Antwort von Privatier59 17.06.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Ich sehe da 2 große Probleme:

    Zum ersten ist Verlustverrechnung nur innerhalb der Einkommensart zulässig, d.h., man könnte den Ausfall eines Darlehens ohnehin nur in der Einkommensart KAP geltend machen.

    Zum zweiten gibt es ja bei diesen Darlehen eine Besonderheit gegenüber Wertpapierverkäufen: Man muß den endgültigen Verlust erst nachweisen. Ansonsten könnte das Argument kommen, dass ja irgendwann doch noch mit Darlehensrückzahlung zu rechnen ist.

    Allerdings würde ich es trotzdem mal versuchen, den Verlust in Abzug zu bringen. Wenn das FA das ablehnt, hat man eben Pech gehabt.

  • Antwort von uliantwortet 25.02.2013

    Grundsätzlich muss man die Zinserträge, die man erhält, steuerlich angeben. Auf der anderen Seite sollten auch die Ausgaben gegen gerechnet werden können. Wenn jemand eine Geschäftserweiterung finanzieren will, sollte man sich im Vorfeld ein Bild machen, indem man sich beispielsweise vor Ort das Geschäft anschaut. Die Fahrtkosten sollten allemal absetzbar sein. Immerhin erzielt der Unternehmer später Gewinn, den er auch wieder versteuern muss. Aus meiner Sicht ist das durchaus logisch.

  • Antwort von Tritur 19.06.2012

    Wer Kredite gewährt (egal an wen) um Zinserträge zu erzielen, hat Einkünfte aus Kapitalertrag.

    Wird der Schuldner zahlungsunfähig (Insolvenz), kann der Gläubiger seinen Verlust innerhalb der Einkunftsart Kapitalerträge mit anderen positiven Erträgen steuerlich verrechnen.

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