Krankmeldung per Einschreiben wurde Annahme verweigert?
Hallo,
Da mit meinem Arbeitgeber immer wieder keine vernünftige Unterhaltung möglich ist. Er es immer schafft mich fertig zu machen, so daß ich mich bei einen Gespräch mit ihm , mich unwohl fühle. Habe ich mich entschieden meine Krankmeldung per Einschreiben mit Rückschein zu senden.
Die erste Krankmeldung wurde noch entgegen genommen.
Nach dem Senden des Folgebescheides wurde die Annahme des Einschreiben verweigert.
Nun ist ein Zeitraum von 2Tagen entstanden, wo ein Nichteinreichen erfolgt ist .
Meine Fragen hierzu!
Wie schaffe ich es noch rechtzeitig ihn einzureichen?
Was mache ich bei einer persönlicher Übergabe, wird dieser auch verweigert ?
Reicht es aus ihn per Email zu senden?
Mit welcher Entscheidung bin ich auf der sicheren Seite?
Es macht mich schon ganz schön fertig, das mein Arbeitgeber in jeder Lage versucht mir das Leben schwer zu machen.
Ich bedanke mich schon mal im Vorraus für einen guten Rat.
4 Antworten
Einwurfeinschreiben.
Ps auch nachgereichte Krankenscheine sind gültig. Dann wir gibt es eine Lohnnachberechnung.
Du kannst natürlich den Schein vorab per E-Mail senden, das ist aber nur eine Vorabinfo für den AG,
schreib den AG an das du weiter AU bist, der Arbeitgeber ist in der Pflicht die neue AU bei deiner KK abzurufen, den alten gelben Schein brauchst du nicht mehr einreichen.
wir haben seit diesem Jahr die digitale AU die dein Arzt an die KK sendet und dein AG muß sie dort abrufen:
ja es gibt ja sogar noch Arztpraxen die nicht mit dem neuen System arbeiten.
in dem Fall sollte der Fragesteller auf Nummer Sicher gehen und die AU persönlich mit Zeugen übergeben, nimmt der Chef die dann trotzdem nicht an wird sie in den Briefkasten geworfen weil der Zeuge das ja bestätigen kann.
Man, man nutzt dann nicht das Einschreiben mit Rückschein!!!!
Nehme das Einwurfeinschreiben, gilt mit Einwurf in den Briefkasten als zugestellt!!!
Und eine Sendungsverfolgung gibt es auch.
Vorher machst Du ein Foto von der AU und sendest das per Mail an den Vorgesetzten, den Chef und dem Personalbüro, mit dem Hinweis, dass sich das Original auf dem Postweg befindet!
Das Einschreiben ist das Porto nicht wert das man dafür zahlt.
Was in dem verlinkten Artikel zum Mietrecht steht gilt allgemein für Einschreiben:
Bei genügend krimineller Energie findet man als Empfänger immer ein Mittel die Zustellung zu vereiteln.
Das gilt auch für das Einwurfeinschreiben. Da braucht der Empfänger nur zu behaupten, der Postbote habe sich im Briefkasten geirrt.
Sicherste Zustellmethode wäre die Postzustellung durch den Gerichtsvollzieher. Allerdings ist die wegen der Kosten und des Aufwands nicht zu empfehlen.
Zweitsicherste Methode wäre, die Übersendung per Boten zu veranlassen, zum Beispiel durch einen Freund. Den könnte man als Zeugen benennen.
Das ist wirklich die optimale Lösung.
Was macht man aber, wenn der Arbeitgeber kein Internet hat? Solche Exoten gibt es wirklich noch.