Kosten für Widerspruch steuerlich geltend machen?

2 Antworten

Nein, aber bei der VdK

Also jetzt mal als Ahnungslose geantwortet:

Als Werbungskosten kommt wohl nicht infrage, da der GDB nicht unmittelbar mit der Erzielung von Einkünften zu tun hat (nur mittelbar durch z.B. höhere Steuerfreibeträge).

Dann blieben noch die aussergewöhnlichen Belastungen. Da gibt es zum einen eine zumutbare Belastbarkeitsgrenze, die erstmal überschritten werden muss und man fragt sich auch, was daran so außergewöhnlich sein sollte, mal 40,-€ für den VdK auszugeben.

Also ich denke, da ist keine Absetzbarkeit gegeben.