Kann eine Sprachförderung für Kinder als Betreuungskosten geltend gemacht werden?
Kann eine Sprachförderung für Kinder, bspw. bei einem zweisprachigen Kindergarten oder Schule steuerlich geltend gemacht werden bzw. fallen diese Kosten mit unter die Betreuungskosten?
2 Antworten
Die Kosten für spielerisch vermittelte Fremdsprachenkenntnisse während der Betreuung im Kindergarten können als Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend gemacht werden, entschied das Sächsische Finanzgericht. http://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/fremdsprache-im-kindergarten-lernen-bringt-steuervorteil
Nein und ja.
Die Sprachförderung für Schulkinder kann nicht im Zusammenhang mit Kindern steuerlich abgesetzt werden, da es sich um eine individuelle Entscheidung der Eltern handelt.
Geht das Kind allerdings in einen zweisprachigen Kindergarten, so sind diese Kosten ohne Abstriche steuerlich geltend zu machen, da es hier nicht um eine Sprachausbildung bzw. einen Sprachunterricht, sondern nur um den üblichen Kindergartenauftrag der Betreuung des Kindes handelt.
Siehe auch BFH-Urteil AZ III R 29/11.