Kann eine Sprachförderung für Kinder als Betreuungskosten geltend gemacht werden?

2 Antworten

Nein und ja.

Die Sprachförderung für Schulkinder kann nicht im Zusammenhang mit Kindern steuerlich abgesetzt werden, da es sich um eine individuelle Entscheidung der Eltern handelt.

Geht das Kind allerdings in einen zweisprachigen Kindergarten, so sind diese Kosten ohne Abstriche steuerlich geltend zu machen, da es hier nicht um eine Sprachausbildung bzw. einen Sprachunterricht, sondern nur um den üblichen Kindergartenauftrag der Betreuung des Kindes handelt.

Siehe auch BFH-Urteil AZ III R 29/11.