Kosten für die Bereitstellung eines Kundendienstfahrzeugs zuzüglich zu den An-und Abfahrtskosten?

1 Antwort

Da will jemand anscheinend

  • entweder Geldschneiderei betreiben, in dem er alle möglichen Positionen extra auflistet
  • oder seine Leistung als "eigentlich preisgünstig" verkaufen (für die anderen Positionen "kann er ja nichts")

Tatsächlich zeigt aber die Gesamtrechnung die Gegenleistung für seine Arbeit, unabhängig davon, wie er seine einzelnen Positionen einzeln aufdröselt oder nicht.

Keine gute Machart, wenn man mich fragt.

paulhermann 
Fragesteller
 21.12.2021, 10:48

Ich habe jetzt die Rechnung abzüglich dieser Position beglichen und entsprechend darauf hingewiesen, dass ich diese Dienstleistung bereits in der Anfahrtspauschale enthalten sehe. Es kann doch nicht sein, dass ein Handwerker, der mit seinem Werkzeug vorfährt, diese Tatsache auch noch zusätzlich abrechnen darf. Es ist wohl eher ein Voraussetzung für die Ausübung seines Berufes, dass alles notwendige mitgeführt wird. Ich habe ja schließlich einen Handwerker und keinen "Berater" beauftragt.

0