Fahrtkosten-Abrechnung Handwerkerrechnung

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da hier offenbar kein Anfahrtspauschale geregelt ist, muss der Handwerksbetrieb die Anfahrtkosten sogar derart aufgeschlüsselt berechnen.

Das erste sind die Fahrzeugkosten: Spritkosten, Versicherungen, Unterhalt und Anschaffungskosten für Firmenwagen können als Fahrtkosten umgelegt werden und sind bei einem vollausgestatteten Werkzeugwagen (SORTIMO-Einrichtung) durchaus in der erhobenen Höhe gerechtfertigt.

Das zweite sind die Arbeitszeiten, die, sofern nicht anders vereinbart, ortsüblich etwa 10% unter dem Stundensatz liegen dürfen (Entfall des Wagniszuschlags), ebenso wie die Arbeitszeit vor Ort auch in 10 oder 15 Minuten Intervallen mit mehr als einer Stunde abgerechnet werden dürfen und natürlich alle dort eingesetzten Mitarbeiter betrefffen.

Auch Besorgungsfahrten dürfen abgerechnet werden, wenn der Kunde ungenaue Angaben zum Auftrag machten oder unvorhergesehenes Material oder Ersatzteile beschafft werden mussten.

Dem Grunde nach ist die Abrechnung korrekt und zulässig, der Höhe nach bei mehr als einer Stunde Anfahrt oder mehreren Handwerkern auch :-)

G imager761

Wenn er die Strecke nicht zu Fuß gegangen ist, wird der erste Betrag der Fahrtkostenersatz sein. Insofern würde das in Ordnung gehen. Allerdings ein Stundenlohn von 50 Euor (wir reden hier doch über Nettobeträge?!!!) wäre ohnehin schon recht happig. Ist das so vereinbart worden? Ist das ortsüblich?

Sind beide Posten als Fahrtkosten deklariert ? Was wurde denn vor Auftragserteilung vereinbart ? Würde mir die Rechnungspositionen vom Handwerker erklären lassen.

das eine sind die Kosten für das Fahrzeug, das andere für die Arbeitszeit, die während der Fahrt anfällt. Das ist schon ein übliches Vorgehen, aber das wissend, frage ich bei Beauftragung, was an Kosten anfallen wird.

Zweimal ist das nicht abgerechnet, aber es sind 2 Posten. Prüfe die ortsüblichen Konditionen.