Konkurrenzklausel, Mitarbeiter macht sich selbständig?

2 Antworten

Es ist nicht verboten. Wird ständig gemacht.

"Es ist ihm unbenommen andernorts eine Praxis zu eröffnen, muss ich in dem Vertrag dennoch einen finanziellen Ausgleich anbieten?"

Es gilt per Grundgesetz die freie Berufswahl!

Selbstverständlich hast Du das dann, sofern es eine Klausel im Arbeitsvertrag gibt, finanziell auszugleichen.

Ob er dann im Anschluss weiter weg eine Praxis eröffnet, ist meiner Meinung nach irrelevant! Es gilt ausschließlich die Klausel, mit der Du eine Selbstverständlichkeit innerhalb eures Ortes bzw. innerhalb eines Umkreises von 5 Kilometern untersagst.

Und PS:

In dieser Klausel gehört der finanzielle Ausgleich mit hinein, ansonsten ist die Klausel meines Wissens nach eh unwirksam!

"Ein Mitarbeiter sammelt Adressen zur Vorbereitung des Absprungs. Damit verletzt er die Vorschriften zum Datenschutz. Es kann aber nicht nachgewiesen werden. Kann ich hier eine Konkurrenzklausel vereinbaren, die mit einer Strafzahlung bewehrt ist, sofern ich ihm nach Ausscheiden die unerlaubte Nutzung von Patientendaten nachweisen kann?"

Was denn nun, kannst Du es nachweisen oder nicht!?!

Und ich frage mich, wie Du das generell beweisen möchtest/kannst!

Denn eines kannst Du dem Mitarbeiter nicht verbieten, nämlich das dieser Kunden aus dem Gedächnis heraus anspricht!

Das darf dieser, das ist nicht verboten!

Ich würde mir als selbständiger mal ganz andere Gedanken machen!!!

Warum verlässt mich ein Mitarbeiter, warum lassen sich Kunden überhaupt darauf ein, die Praxis wechseln zu wollen!?!?!

So ganz rund scheint es dann ja in Deiner Praxis nicht zu laufen!!!