Großeltern und Kindergeld?

1 Antwort

Zitat: "Gerade bei Enkelkindern gibt es hinsichtlich des Anspruches auf Kindergeld oftmals Schwierigkeiten obwohl im § 2 Abs. 1 Satz 3 BKGG der Anspruch in diesem Fall eindeutig bezeichnet wird. Nehmen zum Beispiel die Großeltern das Enkelkind bei sich auf, weil ihr eigenes Kind mit der Erziehung überfordert oder nicht dazu in der Lage ist, wird nur in den seltensten Fällen auch das Sorgerecht auf die Großeltern übertragen.

Sorgerecht Voraussetzung

Dies ist aber Voraussetzung für das Kindergeld: solange das Sorgerecht noch bei dem Elternteil des Kindes liegt, haben die Großeltern keinen Anspruch auf Kindergeld, sondern ausschließlich diejenige Person mit dem Sorgerecht."

Linab 
Fragesteller
 23.05.2020, 09:20

Vielen Dank für Ihre Antwort.

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