Unterhalt wenn zwei mal eine Ausbildung abgebrochen wurde und die dritte nun unvergütet ist?

1 Antwort

Hallo,

irgendwann ist Schluss mit lustig !

Generell gilt, ein mehrmaliger Abbruch einer begonnenen Ausbildung lässt den Unterhaltsanspruch verfallen. 

Eine angemessene Orientierungsphase muss den Sprösslingen zugebilligt werden, diese Zeit der hast du dem Sohn bereits zweifach eingeräumt. 

Die Regel einer angemessenen Orientierungsphase lt. Rechtsprechung OLG liegt bei etwa drei bis sieben Monaten ( OLG Hamm FuR 2007, 537)

Die Azubis sind verpflichtet, ihre Ausbildung schnellstmöglich abzuschließen. Ein unnötig langes, selbstverschuldetes Hinauszögern, lässt sein Unterhaltsanspruch ansonsten entfallen. ( hier ist jedoch die Unterbrechung " gesundheitl. Grund " zu berücksichtigen. ) 

Ist der Sohn bereits über 18 J. muss er dann seinen Lebensunterhalt ansonsten sogar eigenverantwortlich bestreiten, z.B. auch mit ungelernten Tätigkeiten !

(BGH FamRZ 2001, 757)