Kindergeldanspruch wenn man mal in einer eheähnlichen Gemeinschaft gelebt hat?
Hallo,
ich bin seit September 09 in einer Ausbildung mein Vater hat für mich Kindergeld beantragt (das Geld wäre dann auf mein Konto gegangen). Von der Kindergeldkasse kam ein Schreiben, dass sie alle Unterlagen von meinem Ex-Partner brauchen ( z.b. was er verdient?), weil wir in einer eheähnlichen Gemeinschaft gelebt haben und ein gemeinsames Kind haben. Ich habe dann an die Kindergeldkasse die Abtretungserklärung geschickt,als nachweis das meine ex Partner nicht mehr bei mir lebt und seine neue Adresse damit sie mit ihn in Kontakt tretten können. Ich habe ihnen erklärt, dass er Alkohlsüchtig ist und kein Kontakt mehr zueinander besteht und er mir auch keine Unterlagen geben wird von ihn. Darauf meinte die Kindergeldkasse nur das ich keine Bewilligung fürs Kindergeld bekomme, solange die Unterlagen von meinem Ex- Partner nicht vollständig sind.
Ich versteh das nicht, die Kindergeldkasse meinte das mein Ex mir gegenüber unterhaltspflichtig ist, dachte eigentlich nur meine eltern, weil ich ja noch unter 25 bin.
Ist das überhaupt rechtens? Gibt es doch noch eine Möglichkeit wie ich zu meinem Kindergeld komme, welches mir ja laut Gesetz zusteht?
1 Antwort
Da kennt sich Dein Vater scheinbar auch nicht gut aus. Die Frage stellt sich, was genau die eheähnliche Gemeinschaft war ? Prinzipiell besteht die Fürsorge- und Unterhaltspflicht der Eltern lt. BGB bis mindestens 18 oder bis Du ein eigenständiges Leben beginnst. Zum einen gilt dafür der Zeitpunkt, wo DU eine abgeschlossene Berufsausbildung (Ausbildung, Studium etc.) vorweisen kannst und demzufolge rechtlich ins Leben entlassen werden kannst und Dein Leben selbst in die Hand nimmst. Zum anderen gilt auch, wenn Du durch eine Ehe bzw. (je nach Ausgestaltung) eine Lebensgemeinschaft ein eigenes Leben anfängst, weil diese darauf ausgelegt ist, das Leben miteinander zu teilen und ab sofort für einander zu sorgen. Habt ihr eine solche Gemeinschaft geschlossen (siehe meine Frage oben), habt Ihr die gegenseitige Fürsorgepflicht übernommen, steht also für Eure Versorgung ein. Daher fragt die Kasse nicht Deine Eltern, sondern Deinen Lebenspartner. So ist das eben, wenn man sich in einer Form amtlich bindet :-) Alles dazu findet sich in BGB ab § 1601.