Kann man Mietminderung bei langsamen Internetverbindungen verlangen?

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Bei Internetverbindungen ist der Provider normalerweise der Vertragspartner, und nicht der Vermieter. Man muss sich also mit dem Provider in Verbindung setzen.

Nur wenn der Vermieter per Mietvertrag auch einen Kabelanschluss mit DSL vermietet, dann ist er zuständig. Die Kosten wären im Mietzins enthalten und auch im Mietvertrag ein Passus über eine zugesicherte Leitungsgeschwindigkeit. In diesem Fall muss man dem Vermieter eine Frist setzen, um ggf. einen Mangel zu beseitigen, danach könnte man die Miete mindern.

Wieso, das ist ein Problem der Telekom, nciht des Vermieters. WEnn die Telekom die Geschwindigkeit nciht liefern kann, muss sie neue Leitungen verlegen.

Darauf hat ja der Vermieter keinen Einfluss, der hat die Telefonkabel ja nciht verlegt. gehören ihm ja auch nicht.